Plakatzerstörung ist anti-demokratisch

In Wenigenlupnitz wurde ein mobiles Großplakat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kreistagswahl im Wartburgkreis zerstört.

Das Plakat stand noch nicht einmal eine Woche, sagt Spitzenkandidatin Sarah Hitscher-Rückriehme. Das erste Mal zu einer Kreistagswahl setzen wir Großplakate ein. Den Wahlkampf finanzieren wir aus den Beiträgen unserer Mitglieder im Wartburgkreis. Wir werden das Plakat jetzt ersetzen. Das sind nicht nur zusätzliche Kosten, sondern zeugt von Respektlosigkeit gegenüber der ehrenamtlichen politischen Arbeit.

Wahlwerbung von Parteien, zum Beispiel mit Plakaten, ist eine Form der freien Meinungsäußerung. Eine mutwillige Zerstörung ist keine Form der politischen Auseinandersetzung, sondern ein Angriff auf unsere Demokratie. Ein mit Anstand geführter Wahlkampf setzt auf den verbalen Austausch von Sachargumenten.

Plakatzerstörung ist anti-demokratisch und kein Kavaliersdelikt Die Beschädigung von Wahlplakaten ist in Paragraph 303 des Strafgesetzbuches geregelt. Darin heißt es, die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Wir haben daher den Vorfall zur Anzeige gebracht.

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