Programm Stadtumbau Ost wird fortgesetzt

Zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Antrag zur Fortsetzung des Programms Stadtumbau Ost erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaas Hübner, MdB und der zuständige Berichterstatter Ernst Kranz, MdB:

Das Programm »Stadtumbau Ost” ist ein Erfolgsprogramm. Das hat die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung initiierte Evaluierung gezeigt. Ebenso weist der vom Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einstimmig verabschiedete Antrag den richtigen Weg für die weitere Fortsetzung des Programms. Auch die Stellungnahmen der Wohnungsverbände und Experten am 27. Mai 2009 waren positiv und unterstützend für den Antrag.

Seit dem Jahr 2002 haben Bund und Länder dafür insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 390 Kommunen mit zusammen 820 Stadtumbaugebieten haben bisher davon profitiert. Infolge der demografischen Entwicklung nicht mehr benötigte Wohnungen wurden vom Markt genommen, städtebauliche Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigiert und Stadtquartiere aufgewertet. Damit verbesserten sich die Lebensbedingungen der Bewohner entscheidend. Die Evaluation des Programms durch unabhängige Institute unterstreicht dieses Urteil. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Programm als eigenständigen Bereich der Städtebauförderung im Osten bis zum Jahr 2016 fortzuführen.
Dabei sollen die Erfahrungen der bisherigen Umsetzung in die künftigen Richtlinien Eingang finden und sein Charakter als »lernendes Programm”
hervorgehoben werden. Der Koalitionsantrag beinhaltet dazu konkrete Vorschläge.

In erster Linie gilt es, die Verbindlichkeit der Stadtentwicklungskonzepte zu stärken sowie die Beteiligungsverfahren für Bürger zu verbessern. Zudem sollte künftig eine regionalspezifische Vorgehensweise Priorität erhalten, damit die eingesetzten Mittel auch langfristig gut investiert sind. Darüber hinaus sollte der Verteilungsschlüssel stärker problemorientiert gestaltet werden. Neben dem Rückbau nicht mehr benötigter Wohnungen, werden neue Schwerpunkte bei der Anpassung der kommunalen Infrastruktur und bei der Sanierung innerstädtischer Altbauquartiere gesetzt. Hier haben die Gutachter erheblichen Nachholbedarf festgestellt.

Den Kommunen ist mit der Änderung der Altschuldenhilfeverordnung bereits mehr Zeit für die Umsetzung solcher Maßnahmen eingeräumt worden. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, in wie weit die erforderliche weitere Entlastung von Altschulden noch einmal gewährt werden kann.

Durch eine Verstetigung der bisherigen »Experimentierklausel” soll zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass der kommunale Anteil an der Finanzierung durch Dritte übernommen werden kann.

Die ostdeutschen Bundesländer werden aufgefordert, über die sachgerechte Verwendung der eingesetzten Mittel zu berichten. Die Bundesregierung soll dazu im Jahr 2012 einen Zwischenbericht vorlegen.