Prüfung von Wahl-Prognosen über Twitter

Medienberichten zufolge lagen zu den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Saarland am Sonntag etwa eineinhalb Stunden vor Schließung der Wahllokale im Online-Kurznachrichtendienst Twitter (Deutsch: Gezwitscher) vorzeitig ‚Prognosen aus angeblich sicheren Quellen‘ vor. Die Informationen wurden von zwei Twitter-Nutzern verbreitet.

Landeswahlleiter Günter Krombholz prüft zurzeit den Sachverhalt. Die betreffenden Personen werden angeschrieben und um eine zeitnahe Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten.

Nach Mitteilung des Landeswahlleiters weist die ‚Twitter Prognose‘ kaum Ähnlichkeit zu den Ergebnissen der Nachwahlbefragungen durch die Forschungsinstitute am Wahltag auf, welche als erste Prognose von ARD (Infratest dimap) und ZDF (Forschungsgruppe Wahlen) für Thüringen ab 18.00 Uhr veröffentlicht wurden.

Allerdings ist eine große Übereinstimmung der ‚Twitter Prognose‘ des Bürgers aus Radebeul mit der letzten regulär und zulässig veröffentlichten Infratest dimap-Umfrage (‚Wenn am nächsten Sonntag Landtagswahlen wären, …‘) im Auftrag des MDR vom 12.08.2009 festzustellen.

Im Vorfeld der Landtagswahlen in Thüringen wurden bereits sämtliche Parteien und die Wahlforschungsinstitute über die rechtlichen Folgen von vorzeitigen Veröffentlichungen der Befragungen am Wahltag informiert und damit sensibilisiert.

Landeswahlleiter Günter Krombholz führt zur rechtlichen Bewertung aus, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse von am Wahltag nach der Stimmabgabe durchgeführten Befragungen von Wählern über den Inhalt ihrer Wahlentscheidung, vor Schließung der Wahllokale unzulässig ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden kann.

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