Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat in Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert.

Ramsauer: „Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig.
Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf Ihren Straßen zu beseitigen.“

Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte „Schilderwaldnovelle“ auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen.
Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.

Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der „Schilderwaldnovelle“ veranlasst.

Anzeige

Ramsauer: „Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet:
Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden.“

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.

Ramsauer: „Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen Straßen entgegen zu wirken.“

Statement von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Thema «Alte Verkehrsschilder und Äußerungen von Bundesverkehrsminister Ramsauer»
„Wir begrüßen die Ankündigung von Verkehrsminister Ramsauer. Es ist richtig, dass die alten Verkehrsschilder gültig bleiben, solange sie in gut erkennbarem Zustand sind. So wird kein Geld zum Fenster rausgeworfen und die Kommunen können es für das Ausbessern von Winterschäden auf Straßen und Plätzen einsetzen. Wir gehen allerdings davon aus, dass das so gesparte Geld bei weitem nicht ausreicht, um alle Frostschäden zu beheben.“

Alte Schilder müssen beachtet werden
ADAC: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat deutlich gemacht, dass die im Rahmen einer Gesetzesnovelle 1992 geänderten Verkehrszeichen weiterhin gültig sind und beachtet werden müssen. Der ADAC begrüßt im Interesse der Rechts- und Verkehrssicherheit diese wichtige Klarstellung. Durch die weitere Gültigkeit der bisherigen Verkehrszeichen wird auch vermieden, dass noch funktionstüchtige Schilder mit einem erheblichen finanziellen Aufwand ausgetauscht werden müssen. Angesichts der vielen winterlichen Straßenschäden wäre es sinnvoller, die Mittel zur Beseitigung von Schlaglöchern einzusetzen. Bevor alte Schilder gegen neue ausgetauscht werden, sollte unbedingt geprüft werden, ob das Verkehrszeichen an dieser Stelle nicht ohnehin verzichtbar ist: So ließe sich der Schilderwald sinnvoll abbauen. Außerdem weist der ADAC darauf hin, dass rostige oder verblichene Verkehrszeichen, die vor allem nachts schlecht erkennbar sind, vordringlich ausgetauscht werden sollten.
Für Verstöße gegen alte Verkehrsschilder, die seit 1. September 2009 begangen wurden, appelliert der ADAC an Polizei und Ordnungsämter, mit Augenmaß zu entscheiden. Die aufgetretenen Rechtsunsicherheiten dürfen nicht zu Lasten der Verkehrsteilnehmer gehen. Deshalb sind nach Ansicht des Automobilclubs ausgesprochene Verwarnungen zurückzunehmen und noch nicht abgeschlossene Bußgeldverfahren einzustellen.
Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug in einer Feuerwehrzufahrt mit alter Pfeildarstellung geparkt und abgeschleppt wurde: Das Abschleppen diente hier der Gefahrenabwehr und zwar unabhängig davon, ob sich der Autofahrer über die Anordnung des Verkehrszeichens irren durfte. Die Kosten des Abschleppens müssen ihm auferlegt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet, weil auf dem Verkehrszeichen ein alter Pfeil dargestellt ist. Kommt es hierdurch zum Unfall, trägt er das überwiegende Verschulden und muss für den angerichteten Schaden zahlen.
Zu der Rechtsunsicherheit bezüglich einiger 1992 neu gestalteter Verkehrszeichen ist es gekommen, weil in der seit September 2009 geltenden Novelle der StVO ein Absatz gestrichen wurde. Dadurch entstand der Eindruck, die vor 1992 aufgestellten Schilder seien nicht mehr gültig.

Anzeige
Anzeige