Rauchverbot ab 01. Juli in Thüringen

Zum 01. Juli 2008 tritt ein Nichtraucherschutzgesetz nunmehr auch in Thüringen in Kraft. Danach wird das Rauchen in «umschlossenen Räumen der Schank- und Speisewirtschaft» verboten. Raucher sind nach dem Gesetz verpflichtet die Raucherbereiche im Außenbereich zu nutzen, sofern nicht die Möglichkeit besteht einen abgetrennten Nebenraum für Raucher vorzuhalten.

Die Unternehmen im Thüringer Hotel- und Gastgewerbe sehen sich durch die gesetzliche Vorgabe des Rauchverbotes in ihrer unternehmerischen Freiheit massiv eingeschränkt. Vor allem in der getränkegeprägten Gastronomie werden weitere existenzbedrohende Umsatzeinbrüche befürchtet.

Unsicherheit herrscht auch bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes sowohl bei den Gastronomen als auch bei den zuständigen Landratsämtern und Stadtverwaltungen in Thüringen, die keinesfalls eine klare Richtlinie und Handreichung geben können, so der Eindruck des DEHOGA Thüringen.

Mit Schreiben vom 07.05.2008 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte zu Umsetzungshinweisen befragt. Bislang antworteten 8 der 23 angefragten Behörden.

So enthält das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz nach dem Ermessen des DEHOGA Thüringen eine Reihe an unbestimmten Rechtsbegriffen, die die Umsetzung schwierig machen.

Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage und der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Juli 2008 fordert der DEHOGA Thüringen eine Aussetzung des Nichtraucherschutzgesetzes bis ein richtungsweisendes Grundsatzurteil, welches exemplarisch für alle Bundesländer ist, der Richter gesprochen ist.