Schließung von Arbeitsgerichten nur nach eingehender Situationsanalyse

Mit Blick auf Medienberichte über die angeblich geplante Schließung des Arbeitsgerichtes ins Eisenach und Jena bzw. deren Zusammenlegung mit den Standorten Suhl und Gera fordert die Eisenacher Landtagsabgeordneten Katja Wolf der Fraktion DIE LINKE, eine umfassende Situations- und Standortanalyse der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit und die Offenlegung der Untersuchungs- und Prüfergebnisse.

„Eine Schließung von Gerichten ist nur dann angebracht, wenn derzeitige Situation und voraussichtliche Entwicklung dies rechtfertigen, die Bürgernähe und Erreichbarkeit für Rechtsuchende keine Einbußen erleiden und die Lösungen zumutbar für die Beschäftigten auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind“, so Wolf. Die Beschäftigten und die Standortkommunen müssten in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Deshalb hat die LINKE eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Arbeitsgerichtsbarkeit in Thüringen an die Landesregierung gerichtet.

Wolf erinnert in diesem Zusammenhang an „den peinlichen Fehlgriff der damaligen CDU-Landesregierung bei ihren Schließungsplänen für das Landgericht Mühlhausen“, die seiner Zeit erhebliche Proteste in Mühlhausen und Umgebung ausgelöst hatten. Nach kritischer Prüfung sei damals deutlich geworden, dass über die Schließung einfach am „grünen Tisch“ ohne ausreichende Prüfung, ohne Einbeziehung der Kommunen und Beschäftigten entschieden worden war. „Solche inhaltlichen und Verfahrensfehler müssen im jetzigen Entscheidungsprozess zu den Arbeitsgerichtsstandorten verhindert werden“, mahnt die LINKE-Politikerin an.
Vor allem die Entwicklung der Verfahrenszahlen müsse genau unter die Lupe genommen werden – auch in Zusammenhang mit inhaltlichen und prozessrechtlichen Entwicklungen im Arbeitsrecht, zum Beispiel bei Fragen des Kündigungsschutzes. Die Landesregierung soll in ihrer Antwort auf die Anfrage auch offenlegen, nach welchem – möglichst nachvollziehbaren – Kriterienkatalog die Entscheidung über Schließung bzw. Erhalt der Arbeitsgerichtsstandorte ablaufen soll. „Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die Verfahrenszahlen an den Arbeitsgerichten auch leider wieder ansteigen können“, so Wolf.
Abschließend kündigt die Politikerin an, dass in Auswertung der Antwort der Landesregierung das Thema im Justizausschuss beraten werden soll – auch mit Blick auf anstehende Haushaltsberatungen. In diesen Diskussionsprozess sollen nach Vorstellungen der LINKEN die Betroffenen vor Ort einbezogen werden.
Dass man sich vor Ort mit der Entscheidung wenig anfreunden kann, zeigte auch der IG- Metallbevollmächtigter Uwe Laubach. Im Sinne der Arbeitnehmer sollte man noch einmal über die Ankündigung nachdenken, sagt Wolf abschließend.