Städtetag Sozialhilfe muss grundlegend reformiert werden

Die Sozialhilfe muss grundlegend reformiert werden. Das forderte der Deutsche Städtetag heute anlässlich der Anhörung zur Reform der Sozialhilfe im Sozialausschuss des Bundestages. Die Sozialhilfe habe sich mit 2,7 Millionen Hilfeempfängern mittlerweile zu einem Massenphänomen entwickelt, obwohl sie ursprünglich als Nothilfe für viel weniger Menschen konzipiert worden sei.

«Die Sozialhilfe-Haushalte der Städte müssen wirksam entlastet werden, unter anderem durch ein eigenes Leistungsrecht des Bundes für Langzeitarbeitslose und für Behinderte. Zusätzlich muss das Sozialhilferecht in der Praxis einfacher gehandhabt werden können, um Einsparungen vorzunehmen. Eine Reform der Sozialhilfe muss dabei auch den Anreiz für Hilfeempfänger verstärken, eine reguläre Beschäftigung in unteren Lohngruppen aufzunehmen», erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Eine Vereinfachung sähen die Städte darin, wenn die Hilfe zum Lebensunterhalt weitergehend als bisher als Pauschale gezahlt würde. Hilfeempfänger sollen dann im Einzelfall nicht mehr einzelne Gegenstände, wie Fernseher oder Waschmaschine, vom Sozialamt beanspruchen können. Die Pauschalierung müsse unbedingt kostendeckend erfolgen. Die neu in das Bundessozialhilfegesetz einfügte Experimentierklausel zur Pauschalierung erfülle diese Voraussetzungen nur bedingt, da sie dazu zwinge, die zu pauschalierenden Leistungen am oberen Rand der Bedarfsskala, also relativ hoch festzusetzen.

Auch die Höhe der Regelsätze müsse korrigiert werden. Sie müsse sich – wie bereits heute per Gesetz festgelegt – konsequent am Verbraucherverhalten von Haushalten in unteren Einkommensgruppen orientieren. Für größere Bedarfsgemeinschaften geschehe das derzeit nicht und führe so zu einer Unausgewogenheit des Regelsatzsystems. Damit verbunden sei die Überschneidung von Arbeitseinkommen aus unteren Lohngruppen mit der Sozialhilfe und ein fehlender Anreiz für arbeitslose Sozialhilfeempfänger, Beschäftigungen im Niedriglohnsektor aufzunehmen.

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Der Deutsche Städtetag wandte sich entschieden gegen die Übertragung der Arbeitslosenhilfe auf die kommunale Sozialhilfe. «Der Bund darf sich aus der Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen nicht zurückziehen», betonte Articus. Er müsse im Gegenteil seine Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit voll wahrnehmen. Am effektivsten sei dafür ein eigenes Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose, das der Bund aufgrund seiner gesamtstaatlichen Verantwortung finanziert.

Zur Entlastung der städtischen Haushalte forderte der Deutsche Städtetag außerdem:
– Ein Leistungsgesetz des Bundes für die Versorgung Behinderter. Das Bundessozialhilfegesetz mit seiner Eingliederungshilfe für Behinderte ist nicht das geeignete Hilfsinstrument für diese Personengruppe, da sie oftmals dauerhaft und nicht nur für eine bestimmte Zeit auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind.

– Eine Verbesserung des Familienleistungsausgleichs, um Kinder von der Sozialhilfe unabhängig zu machen. Zur Zeit erhalten rund eine Million Kinder Sozialhilfe.


Leistungen der Arbeitslosenversicherung armutssicher zu machen, damit ergänzende Leistungen der Sozialhilfe überflüssig werden.

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