Thüringer Grünenchefin leidet an beängstigender Unkenntnis
Das Thüringer Innenministerium hat die Kritik der Thüringer Landeschefin von Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen und als Beispiel für beängstigende Unkenntnis im Bereich der Inneren Sicherheit bezeichnet. Die Empfehlungen der Innenministerkonferenz stellen keine Neuregelung dar. Sie sind eine Zusammenfassung der seit mehr als 20 Jahren in der Ausbildung gelehrten Inhalte, so der Sprecher des Innenministeriums.
Die Verhaltensempfehlungen für Polizeibeamte zur «Eigensicherung im Polizeidienst», die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Interesse ihrer eigenen Sicherheit zu beachten sind gelten demnach in Thüringen seit 10 Jahren. Die jetzigen Maßnahmen sind eine Sensibilisierung für die Beamten und die Bürger, Gewalt gegen Polizeibeamte nicht einfach hinzunehmen, sagte der Mi-nisteriumssprecher.
Zeitgleich mit den Großkontrollen am Karnevalswochenende hat die Thüringer Polizei mit der Ausgabe von Faltblättern an Bürger, die mit ihrem Kraftfahrzeug an einer Kontrollstelle angehalten werden, begonnen. In diesen Faltblättern werden Verhaltensgrundsätze dargestellt, die dazu beitragen sollen, bei polizeilichen Kontrollen sowohl für die Bürger als auch für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten mehr Sicherheit zu gewährleisten.
Diese Verhaltensempfehlungen sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das nach den Mordanschlägen auf Polizeibeamtinnen und -beamte im vergangenen Jahr von allen Innenministern zur Verbesserung der Eigensicherung, u.a. auch bei Fahrzeugkontrollen, beschlossen wurde.
Neu ist lediglich, daß in einem Faltblatt auch für die Autofahrer Verhaltenshin-weise gegeben werden, die bislang erst bei der Kontrolle als mündliche Anordnung des kontrollierenden Polizeibeamten erteilt wurden (so z.B. «Legen Sie bitte die Hände auf das Lenkrad»). Damit soll jeder Mitbürger dazu beitragen, Mißverständnisse zwischen Polizei und Bürger zu vermeiden und für beide Seiten mehr Sicherheit zu erzeugen.
Die angeblichen Irritationen bei Polizeibeamtinnen und -beamten sind nicht nachzuvollziehen. Mit den Faltblättern wird lediglich auf die schon seit mehr als 20 Jahren geltenden Verhaltensempfehlungen für die polizeiliche Eigensicherung hingewiesen. Jeder der jetzt Irritationen beklagt, zeigt erschreckende Desinformiertheit und äußerst mangelhafte Kenntnis über geltende Vorschriften, so der Innenministeriumssprecher.