Thüringer Landesbergamt in Gera eröffnet

Mit der Anordnung der Landesregierung vom 22. Mai 2002 über die Errichtung des Thüringer Landesbergamtes wurden zum 01.Juli 2002 die Bergämter Bad Salzungen und Gera sowie das Thüringer Oberbergamt aufgelöst und das Thüringer Landesbergamt (TLBA) mit Sitz in Gera und einer Außenstelle in Bad Salzungen errichtet.

Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, wertete diese Umstrukturierung als eine konsequente Anpassung der Behördenstruktur an die geänderten Anforderungen im Bergwesen. Damit ist die bereits im Jahre 2000 eingeleitete Umstrukturierung der Thüringer Bergverwaltung nunmehr abgeschlossen und eine Lösung gefunden worden, die fachlich anerkannt und sozial verträglich ist.

Bei der Neugründung des Freistaates Thüringen waren die aus den Bezirksverwaltungen überkommenen Strukturen anzupassen. Ein erster Schritt zur Bildung einer Thüringer Bergverwaltung war die Errichtung von Bergämtern in Erfurt und in Gera.

Die Zuordnung des Bergwesens zur Umweltverwaltung im Jahr 1990/1991 war nach Ansicht von Minister Dr. Sklenar ein richtiger Schritt. Diese Zuordnung erleichtert die häufig komplizierten und langwierigen Abstimmungsprozesse, um einen Ausgleich der Interessen des Bergbaus und der Umwelt bzw. des Naturschutzes zu finden. Es gilt sowohl die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren als auch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.

Was 1990/1991 noch nicht erkennbar war, war das große Interesse der Steine-Erden-Industrie an Berechtigungen zur Gewinnung von Baurohstoffen. Die Mitte 1992 einsetzende Antragsflut brachte die beiden Bergämter an ihre Leistungsgrenze.

Im Jahr 1993 wurden das Thüringer Oberbergamt und die Bergämter Bad Salzungen und Gera errichtet. Mit der Entscheidung, die Aufgaben des Bergamtes Erfurt an den Standort Bad Salzungen zu verlegen, wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass sich dort der Kalibergbau konzentriert.

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Das Oberbergamt wurde für die Erteilung der Bergbauberechtigungen zuständig. Etwa 1500 Anträge hatten sich Ende 1993 bei den Bergämtern aufgestaut. Fast jeder Antrag wurde von betroffenen Anwohnern und Grundeigentümern ablehnend aufgenommen. Von den Anwohnern, weil sie die Belästigungen eines Tagebaus befürchteten; von den Grundeigentümern, weil sie nicht akzeptieren wollten, dass in den neuen Bundesländern bergfrei sein soll, was in den alten Ländern dem Grundeigentümer gehört und von ihm verkauft werden kann.

Nicht zuletzt eine Initiative des Freistaates Thüringen führte 1996 schließlich zu dem Gesetz des Bundes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen, mit dem die Zuordnung der Steine-Erden-Bodenschätze zu den bergfreien Bodenschätzen aufgehoben wurde. Damit stehen nunmehr, soweit nicht bereits Berechtigungen erteilt sind, Baurohstoffe auch in Thüringen dem Grundeigentümer zu. Damit wurde eine Gleichstellung der Grundstückseigentümer zu den Altbundesländern erreicht und mit einem Schlag hatten sich hunderte Anträge auf Bergbauberechtigungen erledigt.

Untersuchungen verschiedener Organisationsmodelle führten zu der Erkenntnis, dass die Zusammenfassung der bergbaulichen Spezialkenntnisse in einem Landesamt sowohl die Leistungsfähigkeit der Bergverwaltung sichert als auch personelle Einspareffekte erlaubt. Mit der neuen, zweistufigen Struktur bestehend aus Landesbergamt und Ministerium können die in ihrem Umfang vorerst gleich bleibenden Aufgaben mit weniger Personal erledigt werden.

Von derzeit 68 Stellen werden bis zum 31.Dezember 2005 23 Bedienstete altersbedingt ausscheiden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 34 %. Dem stehen bisher Neueinstellungen von vier technischen Bediensteten gegenüber.

Mit der Außenstelle in Bad Salzungen werden die kurzen Wege zur Kaliindustrie beibehalten und auch die sozialen Belange der dortigen Bediensteten berücksichtigt.

Zum Amtsleiter des Thüringer Landesbergamtes wurde Bergdirektor Kießling aus Greiz berufen.

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