Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete fordern längere Aufbewahrungspflicht für Lohnunterlagen der DDR-Beschäftigten

«Die Regierung verpasst die Chance, eine Lanze zu brechen für mehr Rentengerechtigkeit in Ost und West. Es droht eine erhebliche Benachteiligung der Ostdeutschen, wenn die Pflicht zur Aufbewahrung für Lohnunterlagen der DDR-Beschäftigten wegen der Untätigkeit der Regierungskoalition Ende 2011 ausläuft.»

«Das ist eine Katastrophe für alle, die noch Berufsjahre in der DDR zurücklegten und deren Konten nicht vollständig geklärt sind. Die Koalitionäre sitzen da wie die Ölgötzen, während den Versicherten der Jahrgänge 1946 bis 1974 die Zeit davonrennt», kritisieren die SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Steffen-Claudio Lemme und Carsten Schneider. «Wenn sie schon bei einer so einfachen Gesetzesänderung versagen, wie will sie dann ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, bis zur nächsten Bundestagswahl ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen?»

«Wenn die Aufbewahrungsfrist zum Jahresende ausläuft, sind ab 2012 Verdienstnachweise aus den Jahren vor 1992 nicht mehr zu beschaffen und können bei der Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Ostdeutsche werden somit doppelt benachteiligt: In den neuen Ländern ist die Arbeitslosigkeit höher und die Einkommen sind niedriger, besonders in Thüringen. Nun wird auch noch der Nachweis von Renten-Versicherungszeiten unmöglich gemacht.»

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag mit dem Ziel eingebracht, die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Betrieben um fünf Jahre bis 2016 zu verlängern. «Wir fordern die Abgeordneten der Koalition auf, unserem Antrag zuzustimmen und die Untätigkeit der Bundesregierung zu beenden», so die drei Sozialdemokraten. «Die künftigen ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden!»

Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten Rentenversicherungskonten sind bezogen auf Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern derzeit noch 286000 Konten nicht vollständig geklärt. Dies entspricht 12 Prozent.
Fehlende Lohnunterlagen können dazu führen, dass Rentenansprüche gemindert werden oder ganz verloren gehen. Bei den ungeklärten Konten geht es u. a. auch um diejenigen, die sich in Klageverfahren befinden, da sie Belege nachweisen müssen. Ebenso werden diejenigen, die nach eventuellen gesetzlichen Korrekturen weitere Originaldokumente vorlegen müssen benachteiligt. Beide Personengruppen brauchen zur Wahrnehmung ihrer Rechte den weiteren Zugang zu ihren Lohnunterlagen.