Umweltverträglichkeitsprüfung für Gerstunger Mulde kein Thema

Mit Verwunderung reagiert das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf eine Pressemitteilung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag. Danach sei ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass für künftig beabsichtigte Einleitung von Salzabwässern in die Gerstunger Mulde eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.

«Das Gutachten berücksichtigt offensichtlich nicht die aktuelle Entwicklung. Die Frage, ob für die Einleitung von Salzabwässern in die Gerstunger Mulde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ist für mich in der derzeitigen Situation von untergeordneter Bedeutung», betonte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan Baldus. Entscheidend sei vielmehr, dass nach den Erkenntnissen der ersten amtlichen Grundwasseruntersuchungen am 30.10.08 die Voraussetzungen für Erteilung einer weiteren Versenkgenehmigung für die Salzabwasserspeicherung in der Gerstunger Mulde derzeit nicht gegeben sind. Der Staatssekretär fügte hinzu: «Im Übrigen ist die von dem Gutachten vertretene Rechtsmeinung unzutreffend. Die Gesetzeslage sieht für die Einleitung von Salzabwässern in den Plattendolomit keine Umweltverträglichkeitsprüfung vor.»