Unabhängiges Gutachten zur Gewässerbelastung/Artenvielfalt gefordert

DIE LINKE im Thüringer Landtag fordert von der Landesregierung, umgehend ein unabhängiges Gutachten zur Belastung der Werra mit Salzlauge anfertigen zu lassen. «Es ist gegenüber Mensch, Natur und Umwelt verantwortungslos, täglich Millionen Liter Salzwasser in den Fluss zu leiten. Wir verlangen schwarz auf weiß, welche negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt der Werra durch diese bedenkenlose Abwasserentsorgung zu erwarten sein werden», sagt Katja Wolf. «Es hilft nicht, nur auf der Konferenz über Biodiversität zu reden, es muss auch konkreter Artenschutz betrieben werden», so die in Eisenach ansässige Abgeordnete.

«Es ist grotesk, wie sorglos mit Belastung und Verunreinigung Thüringer Gewässer durch die Kaliindustrie umgegangen wird. Wie lange will man eigentlich noch vor dem Düngemittelkonzern K+S einknicken?», so Katja Wolf weiter.
Die Fraktion Die LINKE. will durch das Gutachten näheres darüber erfahren, wie sich die in der Kalilauge enthaltenen härte bildenden Inhaltsstoffe auf den ökologischen Lebensraum der Werra und die dort lebenden Organismen auswirken. Die Analyse soll bei der Entscheidung über den künftigen Härtegrenzwert nach dem Auslaufen des derzeit gültigen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werde in der Begründung des Erlaubnisbescheides für die Kali und Salz GmbH zur Einleitung von Salzabwässern in Ulster und Werra aus dem Jahr 2003 darauf Bezug genommen, dass auf Grund fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse noch kein exakter Einfluss der Härte auf das Ökosystem Werra bestimmt werden kann. Daher sei die Kali+Salz AG aufgefordert worden, dazu entsprechende Untersuchungen zu veranlassen. Die bisher durch das Unternehmen dargestellte kontinuierliche Verbesserung der Gewässergüte der Werra unter den Bedingungen des Härtegrenzwertes werde von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Sachverständigen bezweifelt.
«Ein unabhängiges Gutachtens ist unabdingbar, denn oberstes Ziel darf nicht das Zufriedengeben mit einem ‚Status Quo’ sein, sondern das Erreichen einer lebenswerten Werra. Im Übrigen verpflichtet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie dazu, auch für die Werra einen guten ökologischen Zustand bis spätestens 2015 zu erreichen», sagt Wolf abschließend.