Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war längst überfällig

Die Hartz IV Regelsätze müssen für Kinder und Erwachsene müssen neu geregelt werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechung sei nicht transparent genug, entschied das Gericht in Karlsruhe. Die Neuregelung soll sich stärker an der Realität orientieren.

Dieses Grundsatzurteil könnte die gesamte Hartz IV Reform in Frage stellen, denkt die Landtagsabgeordnete Katja Wolf.
Es ist wichtig aus diesem Urteil die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und sozialpolitische Korrekturen an zu setzen, sagt sie.
Für DIE LINKE steht das gesamte Armuts- und Ausgrenzungsgesetz Hartz IV zur Disposition – sein Sanktionsparagraf 31, der die Leistungsbeziehenden schikaniert und ihnen das Grundrecht auf Existenzsicherung und Teilhabe verwehrt, die Bedarfsgemeinschaftsregelung, die die Partnerinnen und Partner voneinander ökonomisch abhängig macht und Schnüffelpraktiken bis ins Intimste befördert.

«Das ganze Hartz-IV-System muss also überwunden werden! Weg mit dem Sanktionsparagrafen 31 SGB II! Weg mit der Bedarfsgemeinschaftsregelung! Weg mit der Grundsicherung, die Menschen in Armut hält. Dafür muss eine Absicherung her, die sich an den Grundrechten der Menschen orientiert», So Wolf.

Dieses System ist insgesamt sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent, sagt Katja Wolf abschließend. Es muss was passieren, man muss den Druck von den Schwächsten der Gesellschaft nehmen und ihnen eine politische Stimme geben.
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