Versalzung der Werra – vor Verfassungsgericht

Mit Respekt nimmt die Fraktion DIE LINKE das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Verfahren der Fraktion gegen die Landesregierung zur Versalzung der Werra zur Kenntnis, bei dem die verfassungsrechtliche Wirksamkeit des Landtagsbeschlusses im Vordergrund stand.

Leider ist das Gericht den Argumenten der Linksfraktion nicht gefolgt «und hat das Verfahren zum Landtagsbeschluss vom 11. Oktober 2007 zur Verringerung der Werra-Versalzung nicht zum Anlass genommen, die Einflussmöglichkeiten des Landtags auf das Handeln der Landesregierung zu stärken», so Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Er betont die Bedeutung der parlamentarischen Demokratie und des Parlaments als direkte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, das dieses Vorgehen der Landesregierung als nicht richtig ablehnt.

Im Übrigen bleibe es dabei, so Ramelow, «wir sagen Nein zur Kali-Lauge und wollen diese weder in der Erde noch in der Werra haben. Der Kampf gegen die Werra-Versalzung muss weitergehen, dieser ökologische Skandal muss beendet werden». Der Kali-Konzern müsse entweder selbst seine Hausaufgaben erledigen oder dazu gezwungen werden, laugenvermeidende Technologien einzusetzen.

Abschließend warnt der LINKE Fraktionschef angesichts der hier offenkundigen Entkoppelung des Parlamentswillens vom Handeln der Landesregierung vor weiterer Politikverdrossenheit. Das Parlament müsse sich dringend um die Stärkung seiner Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber der Exekutive kümmern, nicht nur bei ökologischen Problemen vor Ort wie der Werra-Versalzung, sondern auch in Gegenwehr zur bürokratischen Vereinnahmung der Landesparlamente von Brüssel aus. Die Landtage seien heute in vielen Fällen nur noch Vollzugsorgan dessen, was EU-Richtlinien vorgeben.

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