Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zugelassen

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ ist zugelassen.
Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski hat am Montagabend, 17.12., den Zulassungsbescheid an die Vertrauensperson des Volksbegehrens, Ralf-Uwe Beck, übermittelt.

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hatte am 6. November dieses Jahres 12362 Unterschriftsbögen an die Landtagspräsidentin übergeben.
11796 Unterschriften hatten die Meldebehörden zuvor als gültig bestätigt.
Für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens sind in Thüringen 5000 Unterschriften notwendig, die in sechs Wochen gesammelt werden müssen.

Mit der Zustellung des Bescheides beginnt auch die Monatsfrist, innerhalb derer die Landesregierung oder ein Drittel des Landtages gegen die Zulassung des Volksbegehrens Klage beim Thüringer Verfassungsgericht einreichen kann.

Erst danach wird das Volksbegehren mit Angabe der Sammelfrist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates veröffentlicht. Dann müssen innerhalb von vier Monaten zehn Prozent der Thüringer Stimmberechtigten, etwa 200000 Bürgerinnen und Bürger, unterschreiben. Gelingt dies, muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens befassen. Lehnt er den Entwurf ab, kommt es zwingend zum Volksentscheid.

Mit dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ will das 20 Organisationen starke Bündnis Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen reformieren. Insbesondere sollen mehr Themen für Bür¬gerbegehren zugelassen und die für Bür¬gerbegehren notwendige Zahl der Unterschriften gesenkt werden. Das Volksbegehren ist gestartet worden, weil die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag eine Reform der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene verweigert.

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