Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am Sonntag, 22. September 2002

Nach Art. 39 Abs.1 Satz3 des Grundgesetzes findet die Neuwahl des Deutschen Bundestages frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode des 14. Deutschen Bundestages hat am 26. Oktober 1998, dem Tag der konstituierenden Sitzung, begonnen. Demnach ergibt sich für die Neuwahl ein Zeitraum vom 26. August 2002 bis 26. Oktober 2002. Da gemäß § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss, ist der Zeitraum für die Neuwahl auf den 1. September 2002 bis 20. Oktober 2002 begrenzt.
Die Bundesregierung hatte am 5. Dezember 2001 beschlossen, dem Bundespräsidenten den 22. September 2002 als Wahltermin zu empfehlen. Zuvor waren die Länder und die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien angehört worden. Die Bundestagsfraktionen hatten sich einhellig, die Länder in ihrer ganz überwiegenden Zahl für den 22. September 2002 als Wahltag ausgesprochen.
Der Bundespräsident hat seine Entscheidung auf dieser Grundlage getroffen. Er hat sich vor allem von der Erwägung leiten lassen, dass der 22. September 2002 der einzige der in Betracht kommenden Termine ist, der nicht in irgend einem Land in die Schulferien (Sommer- bzw. Herbstferien) fällt.
Die Anordnung des Bundespräsidenten wird am 29. Dezember 2001 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.

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