Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl 2019 werden sukzessiv versandt

Wie der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert, werden derzeit in Thüringen die Wahlbenachrichti-gungen für die Europawahl gedruckt und in den nächsten drei Wochen versandt.
Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis „von Amts wegen“ wurde für alle Wahlberechtigten (bei der Europawahl) vorgenommen, die am 14. April 2019 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet waren.
Alle „von Amts wegen“ ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 ihre Wahlbenachrichtigungen. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenach-richtigung zugegangen ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 2. Mai 2019 sollte der Betroffene – spätestens am Freitag, dem 3. Mai 2019 – bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen muss.

Deutsche, die bis zum 26. Februar 2019 nicht mit Hauptwohnung (im Sinne des Melderechts) in Thüringen ge-meldet waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonn-tag, den 5. Mai 2019 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen (Öffnungs-zeiten der Gemeindebehörde beachten!).
Bürger der anderen EU-Mitgliedstaaten, die seit 1999 keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, können ebenfalls bis 5. Mai 2019 die Aufnahme in ein Thüringer Wählerverzeichnis beantragen. Detaillierte Informationen erhalten sie bei den Gemeindebehörden.

„Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie „von Amts wegen“ ins Wählerverzeichnis aufgenommen wor-den sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis zum 5. Mai 2019 gestellt werden. Danach ist eine Eintragung nur noch durch Einspruch möglich“, so der Landes-wahlleiter Günter Krombholz.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de

Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 0361 57 331-9120
Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.de

Anzeige