Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

In diesen Tagen verschickt die Eisenacher Stadtverwaltung die Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten, denn am 20. Juni 2021 wird ein neuer Kreistag gewählt. Erstmals treten aufgrund der Fusion von Stadt und Landkreis Vertreter aus Eisenach und dem Wartburgkreis gemeinsam an. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juni in der Stadtverwaltung aus. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, das Verzeichnis einzusehen und die Daten zu seiner Person auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu beantragen. Wegen der Corona-Pandemie ist dafür allerdings zwingend eine Terminvereinbarung nötig.

Die Stadtverwaltung rechnet aufgrund der aktuellen Situation mit einer erhöhten Bereitschaft der Eisenacher*innen, per Brief ihre Stimmen abzugeben. In diesem Jahr wird es deshalb zwei Briefwahlbüros statt bisher nur einem geben, und zwar im Markt 2 sowie in der SBH am Heinrich-Ehrhardt-Platz. Dort kann ab Dienstag, 1. Juni, persönlich gewählt werden. Auch hierfür ist eine Terminvereinbarung im Vorfeld nötig. Termine können telefonisch unter 03691/ 670704 oder online vereinbart werden. Zudem wurden zwölf Briefwahlvorstände zur Auszählung der Briefwahl berufen. Bisher waren es fünf.

Mit einem Klick zur Briefwahl
Die Bürger*innen, die nicht persönlich wählen gehen möchten, können schriftlich ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Die Postadresse lautet:

Stadtverwaltung Eisenach
Wahlbüro
Markt 2
99817 Eisenach

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Es ist außerdem möglich, die Unterlagen per E-Mail an wahlen@eisenach.de zu beantragen. Erstmals ermöglicht die Stadtverwaltung zudem die Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kann einfach mit dem Smartphone eingescannt werden.

Genauso unkompliziert ist es, die Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Stadt (Reiter Service – Unterpunkt Wahlen – Kreistagswahl 2021) zu beantragen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können die Wähler*innen per Post an die Stadtverwaltung senden (bitte die Postlaufzeiten beachten) oder bis zum 20. Juni um 18 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung (Markt 2) einwerfen.

Wichtige Frist: In der Regel muss der Antrag auf Briefwahl spätestens bis zum Freitag vor dem Wahlsonntag (18. Juni) um 18 Uhr gestellt werden. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann dies noch bis zum Wahltag (20. Juni) um 15 Uhr geschehen.

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