Walk begrüßt Hilfen für kommunale Hallenbäder
Nach Änderung des Gesetzentwurfs ist nun auch Eisenach anspruchsberechtigt
Der Innenausschuss hat am 30.05.2024 den Weg für ein Gesetz zur finanziellen Unterstützung kommunaler Schwimmbäder freigemacht.
Wie der Abgeordnete Raymond Walk mitteilte, kann sich auch das Eisenacher Bad Hoffnungen auf die Energiehilfen machen. Denn auf Initiative der CDU-Fraktion wurde die Höchsteinwohnerzahl für anspruchsberechtigte Kommunen auf 50.000 angehoben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätte Eisenach nicht profitieren können.
Grundvoraussetzung für die Hilfen ist, dass sich das Bad in kommunaler Hand befindet und dort schulischer Schwimmunterricht angeboten wird. Die Summe, mit der die Bäder rechnen können liegt laut vorläufigen Berechnungen zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Um die genaue Summe zu ermitteln, müsse die Landesregierung nun eine Liste der anspruchsberechtigten Bäder erstellen, sagte Walk. Die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel von 5 Millionen Euro werden zu gleichen Teilen auf die Bäder aufgeteilt.
Wir müssen den schulischen Schwimmunterricht in Eisenach langfristig sicherstellen. Die jetzt beschlossenen Hilfen sind dafür ein erster Schritt. Ziel müsse eine landesweite Schwimmbäderentwicklungskonzeption sein, um eine dauerhafte Perspektive für den Schwimmunterricht zu sichern, so Walk.