Warnung vor Folgen aktueller Gesetzesvorhaben

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Schaden für Natur und Umwelt droht

Heute werden im Deutschen Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz diskutiert. Der NABU warnt davor, dass die beiden Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zentrale Umwelt- und Naturschutzstandards sowie grundlegende Beteiligungsrechte schwächen. 

Besonders kritisch bewertet der NABU die Änderungen im Verbandsklagerecht, wie etwa veränderte Zulässigkeitskriterien durch die Ausweitung der Missbrauchsklausel in Kombination mit der Einführung einer Anerkennungsfrist. Das Verbandsklagerecht als ein wichtiges Instrument der Zivilgesellschaft könnte durch die Summe vermeintlich kleiner, neuer Hürden ausgehöhlt werden.

Für die Natur besonders kritisch sei zudem der geplante Wegfall der aufschiebenden Wirkung für Verbandsklagen: Während noch über die Rechtmäßigkeit diskutiert wird, sollen Tatsachen geschaffen werden. Dies wird dazu führen, dass Umweltverbände weniger wirksam Gesetzesverstöße verhindern können.

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Mit Blick auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz äußert sich der NABU Thüringen wie folgt: „Es ist völlig unstrittig, dass wir in Deutschland mehr Tempo, schnellere Verfahren und einen Abbau bürokratischer Hürden brauchen.  Doch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz liefert nicht die versprochene Beschleunigung. Statt Verfahren zu vereinfachen, wird Planung unsicherer und konfliktanfälliger werden.“ Gute Planung sei schnelle Planung, etwa durch frühzeitige Erörterungstermine. Nur im Dialog lassen sich Projekte effizient umsetzen und gleichzeitig die Qualität sowie Natur, Landschaft und Klimaschutz sichern.

Konkret kritisiert der NABU Thüringen, dass das Gesetz zahlreiche Projekte automatisch als im „überragenden öffentlichen Interesse“ einstuft, wodurch Umweltbelange bei Abwägungen zurückstehen müssen. Zusätzlich wird eine weitreichende Öffnung für Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung geschaffen.

Eine Neuerung mit weitreichenden Auswirkungen, ist die Abkehr vom Verursacherprinzip: Aktuell besteht das Prinzip, dass derjenige, der die Natur durch ein Projekt schädigt, zum Ausgleich dieses Schadens verpflichtet ist. Geplant ist nun die Wahlfreiheit zwischen einer Ersatzzahlung und dieser so genannten Realkompensation. Der Gesetzesentwurf lässt offen, wie verlorene Flächen tatsächlich wiederhergestellt und entstandene ökologische Schäden ausgeglichen werden können. Finanzielle Ausgleichsmechanismen können reale Naturschutzmaßnahmen laut NABU Thüringen nicht ersetzen. Der NABU appelliert daher an die Bundesregierung, rasch ein wirksames Naturflächengesetz zu verabschieden und den Ausbau von Infrastruktur konsequent an den Schutz und die Sicherung eines Flächennetztes für die Natur zu koppeln.

Der NABU fordert die Abgeordneten des Bundestages eindringlich auf, die Gesetzentwürfe nachzubessern. Denn sonst gefährden die geplanten Maßnahmen den wirksamen Schutz von Natur und Umwelt und somit unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

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