Wartburg-Erklärung verabschiedet

Auf der gemeinsamen Jahrestagung des Vereins UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. und der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. wurde am 23. Oktober 2008 in Eisenach die «Wartburg-Erklärung» verabschiedet:

Wartburg-Erklärung
Wir, die Vertreterinnen und Vertreter der Welterbestätten in Deutschland, die sich zu ihrer 8. Jahrestagung am 22. und 23. Oktober 2008 in Eisenach/Wartburg und Weimar versammelt haben,

1. würdigen den großen Erfolg der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972) als ein wirksames und universell anerkanntes Instrument für den fortdauernden Schutz und die dauerhafte Erhaltung des gemeinsamen Erbes der Menschheit,

2. sehen es als unsere Verpflichtung an, die Stätten des UNESCO-Welterbes in ihrer Authentizität und Integrität zu bewahren und dieses Erbe vor Gefahren zu schützen, um es möglichst unversehrt an nachfolgende Generationen weitergeben zu können,

3. bekräftigen die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung, die sich aus der Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste ergibt, und die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat der Welterbekonvention, für den fortdauernden Schutz und die Erhaltung der in Deutschland befindlichen Welterbestätten Sorge zu tragen,

4. bringen unsere Besorgnis zum Ausdruck, dass nicht nur Naturkatastrophen, sondern dynamische Entwicklungsprozesse den Schutz und die Erhaltung des „außergewöhnlich universellen Wertes“ von Welterbestätten bedrohen,

5. fordern alle Beteiligten auf Bundes- sowie auf kommunaler und Landesebene auf, sich öffentlich unter Bürgerbeteiligung konstruktiv-sachlich im Sinne des UNESCO-Übereinkommens vorbeugend oder in Konfliktfällen für Lösungen gemeinsam zu engagieren; denn nur so kann die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger für ihre UNESCO-Welterbestätte gestärkt werden.

6. rufen mit Blick auf aktuelle und potenzielle Gefahren für Welterbestätten alle für das UNESCO-Welterbe in Deutschland politisch und fachlich zuständigen Institutionen zur Zusammenarbeit auf,

• um gemeinsam Gefährdungen von Welterbestätten, beispielsweise im Zuge von Stadtentwicklungsmaßnahmen, durch Bauprojekte oder durch Umwelteinflüsse vorzubeugen und gemeinsame Lösungsstrategien für auftretende Probleme und zur Vermeidung von Konflikten zu entwickeln,

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• um sicherzustellen, dass bei Planungsvorhaben jeder Art höchste Ansprüche an den Schutz der Welterbestätten angelegt wird,

• um zu gewährleisten, dass die mit der Ratifizierung der Welterbekonvention zugesagten gesetzlichen, administrativen und fachlichen Standards nicht unterschritten werden,

• um die Konsultationsprozesse zwischen allen Beteiligten zu verbessern und die „Regelmäßige Berichterstattung“ als ein wertvolles Instrument weiterzuentwickeln, das den Erhaltungszustand der jeweiligen Stätte erfasst und als Bewertungsgrundlage für die Frage dient, ob die Welterbeeigenschaften dauerhaft bewahrt werden,

• um effiziente Managementstrukturen für den erfolgreichen Schutz von Welterbestätten zu entwickeln und umzusetzen,

• um die für alle Welterbestätten geforderten Managementpläne weiterzuentwickeln im Hinblick auf die Identifikation möglicher Risiken für die Stätten und Strategien zu ihrer Vermeidung,

• um UNESCO-Welterbestätten als Orte interkultureller Begegnung und als Vermittler der Ideale der UNESCO zu begreifen, insbesondere um Bildungsprozesse für ein Bewusstsein für nachhaltigen Denkmalschutz und Kulturvermittlung zu initiieren,

• um durch einen nachhaltigen Tourismus den Erhalt der Welterbestätten zu fördern und auf diese Weise auch zur Regionalentwicklung beizutragen, indem sich die UNESCO-Welterbestätten als hervorragende Imageträger des Reiselands Deutschland weltweit positionieren,

• um den Austausch von relevanten Informationen zwischen allen zuständigen Instanzen und Akteuren sicherzustellen, die zu den besonderen Anforderungen an den Schutz von Welterbestätten vorliegen,

• um alle deutschen UNESCO-Welterbestätten in die Lage zu versetzen, die Rolle, die sie international für die Außenwahrnehmung Deutschlands inzwischen erlangt haben, professionell, innovativ und in einer für ein anspruchsvolles internationales Publikum geeigneten Weise zu erfüllen,

• um gemeinsam Deutschlands Verantwortung als Vertragsstaat der Welterbekonvention zu stärken.

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