Wartburgkreis profitiert von Kommunalentlastung des Bundes

Hirte: Finanzielle Situation der Kommunen angespannt

Nach Meinung des CDU-Haushaltspolitikers Christian Hirte kann der Wartburgkreis mit einer Entlastung von ca. 385.000 Euro bei den Kosten der Unterkunft und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit einer Mehreinnahme von ca. 508.000 Euro aus dem Gemeindeanteil der Umsatzsteuer für 2015 rechnen.

Damit steht die Koalition zu ihren Aussagen, die Finanzkraft der kommunalen Ebene weiter zu verbessern. Nur mit einer auskömmlichen Finanzausstattung können wir die Vielfalt der örtlichen Gemeinschaft erhalten. Wir brauchen starke Städte und Gemeinden, so Christian Hirte.

Für die Kommunen in Thüringen sind das insgesamt ca. 23 Mio. Euro.

Der Bund wird zwischen 2015 und 2017 die Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro entlasten. Finanziert wird der Betrag jeweils hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Die finanzielle Situation der Gemeinden, Städte und Landkreise in meinem Wahlkreis ist überwiegend angespannt. Die Erwartungen an den Bund sind groß und wir werden unsere Zusagen erfüllen. Ohnehin haben die Bürgermeister und Landräte die zusätzlichen Einnahmen in ihre Haushaltsentwürfe für das nächste Jahr aufgenommen, so Christian Hirte abschließend.

Hintergrund
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode profitierten die Kommunen durch die schrittweise Übernahme der Kosten bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter durch den Bund. Im Jahr 2014 betrug das zusätzliche Entlastungsvolumen ca. 1,6 Mrd. Euro. Künftig führt sie zu Einsparungen von 5 Mrd. Euro pro Jahr.
Im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe sollen die Kommunen ab 2018 um weitere 5 Mrd. Euro jährlich entlastet werden. Mit der jetzt vorgesehenen Beschlussfassung im Deutschen Bundestag übernimmt der Bund im Vorgriff dazu jährliche Kosten von 1 Mrd. Euro. Davon entfallen 500 Mio. Euro auf die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, die durch eine Steigerung um 3,7 Prozentpunkte gegenüber 2014 erreicht werden. Mit  einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes werden die Gemeinden weiter 500 Mio. Euro zusätzlich aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten.

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