Werbeverbot für Abtreibung beibehalten

Hirte: Verbot sinnvoll und verfassungsrechtlich geboten

Der Deutsche Bundestag berät in erster Lesung Anträge zur Streichung des §219a StGB. Dieser sieht ein Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor. Aus Sicht des Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte müsse die Regelung bestehen bleiben.

Ich halte das Werbeverbot für richtig und auch für verfassungsrechtlich geboten, so Hirte, der auch Vorsitzender des Kardnial-Höffner-Kreises innerhalb der Unionsfraktion ist, einem Zusammenschluss katholischer Politiker. Ein Schwangerschaftskonflikt ist immer eine Notlage. Jede Kommerzialisierung einer solchen Situation wäre verantwortungslos, betont Hirte. Das ungeborene Leben soll einen besonderen Schutz genießen, auch ein ungeborener Mensch ist Träger eines eigenen Anspruchs auf Menschenwürde. Aus diesem Schutzanspruch folgt die Pflicht des Staates, ‚lebensfördernd‘ Rahmenbedingungen zu schaffen. Der §219a ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern eine notwendige Umsetzung dieser Schutzpflicht, erklärt der Abgeordnete weiter.

Zudem dürfe das Werbeverbot nicht isoliert betrachtet werden.

Der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt nach unserer Rechtslage eine Straftat, die lediglich nicht verfolgt wird. Jede Bewerbung einer Straftat wäre doch absurd. §219a ist Teil eines mühsam ausgehandelten, sehr ausgewogenen Kompromisses aus den 1990er Jahren. Er ist ein Mosaikstein in einer ganzen Reihe von Regelungen. Eine Aufhebung dieses Verbotes würde ohne Not diesen gesamten sensiblen Kompromiss aufkündigen.

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