Zahl der Schutzsuchenden steigt in Thüringen 2023 leicht

Gemäß Ausländerzentralregister (AZR) lebten am 31.12.2023 in Thüringen 180 850 Ausländerinnen und Ausländer, darunter 67 820 registrierte Schutzsuchende). Dies entsprach einem Anteil von 37,5 Prozent an allen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, stieg die Zahl der Schutzsuchenden in Thüringen gegenüber dem Vorjahr um 1 655 Personen bzw. 2,5 Prozent leicht an.

Mit 36,6 Prozent hatten die meisten der am 31.12.2023 in Thüringen wohnenden Schutzsuchenden die ukrainische Staatsbürgerschaft. Gegenüber dem Vorjahr sank diese Zahl um 4,7 Prozentpunkte. Mehr als ein Drittel der Schutzsuchenden kam aus den Bürgerkriegsländern Syrien (23,0 Prozent), Afghanistan (12,2 Prozent) und Irak (5,0 Prozent). Der überwiegende Teil der Schutzsuchenden war 2023, wie in den vergangenen Jahren, männlichen Geschlechts (2023: 55,4 Prozent). Der Anteil der männlichen Schutzsuchenden stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozentpunkte (2022: 52,5 Prozent).

Der Anteil der Schutzsuchenden an der Bevölkerung in Thüringen lag im Jahr 2023 bei 3,2 Prozent (2022: 3,1 Prozent). Unter den Thüringer Kreisen verzeichneten die kreisfreien Städte die höchsten Anteile Schutzsuchender. So lag der Anteil in der Stadt Gera bei 6,8 Prozent, gefolgt von den kreisfreien Städten Suhl (6,7 Prozent) und Erfurt (4,5 Prozent). Die geringsten Anteile Schutzsuchender hatten der Landkreis Greiz mit 1,7 Prozent sowie der Landkreis Sömmerda (1,8 Prozent) und der Saale-Holzland-Kreis (1,9 Prozent).
Im Jahr 2023 wiesen von den insgesamt 67 820 Schutzsuchenden 15,2 Prozent einen offenen Schutzstatus auf. Dieser Anteil sank gegenüber dem Vorjahr um 13,6 Prozentpunkte. Einen anerkannten, unbefristeten Schutzstatus hatten 6,1 Prozent der Schutzsuchenden. Bei 72,6 Prozent war der anerkannte Schutzstatus befristet. Diese Anteile sind gegenüber dem Jahr 2022 um 0,5 bzw. um 14,6 Prozentpunkte gestiegen. 6,2 Prozent der Schutzsuchenden hatten 2023 einen abgelehnten Schutzstatus. Im Vorjahr war dies noch bei 7,6 Prozent der Schutzsuchenden der Fall. Die Schutzquote stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozentpunkte auf 92,7 Prozent (2022: 89,4 Prozent).

2023 waren 55,3 Prozent der Schutzsuchenden ledig und 30,1 Prozent verheiratet bzw. befanden sich in einer Lebenspartnerschaft. Das Durchschnittsalter der Schutzsuchenden stieg 2023 gegen über dem Vorjahr um 0,8 Jahre auf 30,1 Jahre. Wie bereits in den Vorjahren war im Jahr 2023 fast ein  Drittel der Schutzsuchenden minderjährig (2023: 29,3 Prozent). 

1) Die Statistik über Schutzsuchende basiert auf den administrativen Daten des Ausländerzentralregisters (AZR).  

2) Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und mit entsprechendem auf enthaltsrechtlichem Status im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind. 

3) Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2011 

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4) Schutzsuchende werden in der ausländischen Bevölkerung anhand ihres aufenthaltsrechtlichen  Status identifiziert. Die Grundgesamtheit umfasst 3 Untergruppen, die aufgrund ihrer Heterogenität immer getrennt betrachtet werden sollten: 

■ Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens  in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde. 

■ Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus besitzen einen befristeten oder unbefristeten  Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes. 

■ Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren  oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf. 

5) Die Schutzquote bezieht die jeweilige Zahl der anerkannten Schutzsuchenden auf die Summe der  Schutzsuchenden ohne Berücksichtigung jener mit offenem Schutzstatus (anerkannte plus abgelehnte Antragsteller). 

Ausländerzentralregister (AZR), Thüringer Landesamt für Statistik

Bitte beachten: 

Alle Zahlen des AZR wurden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen, bei dem alle Fallzahlen  auf das nächstgelegene Vielfache von 5 gerundet werden. Infolgedessen können bei Summenbildung Differenzen auftreten.  Ausländerinnen und Ausländer, die im Zuge des Familiennachzuges zu einem Schutzsuchenden  nach Deutschland kommen, erhalten in der Regel einen Aufenthaltstitel aus dem familiären Bereich  des Aufenthaltsgesetzes und zählen damit nicht zu den Schutzsuchenden.