Zukunfstmodell Friedhof-Kulturgut oder Kostenfaktor

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

An der von uns durchgeführten Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Friedhofsgebührensatzung nahmen ca. 35 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil, darunter zwei Mitglieder des Stadtrates.
Die nunmehr dritte Erhöhung der Gebühren (2013, 2017, 2018) veranlasste uns, die Stadtratsvorlage genauer zu prüfen, da bei jeder bisherigen Erhöhung versichert wurde, „dass die neuen Gebührensätze zu einer 100% – igen Kostendeckung führen“, bereits für 2020 aber eine erneute Kalkulation vorgesehen ist.
Eingangs wurden die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen eines Friedhofsamtes erläutert und kritische Anmerkungen aus der durch ein externes Büro erarbeiteten Kalkulation zitiert. („Die Tabelle 2 weist daraufhin, dass einige Gebühren der bestehenden Satzung die anfallenden Kosten überschreiten. Das verstößt gegen das ThüKAG und das Kostenüberschreitungsverbot.“ Bemerkenswert ist die Tatsache, dass „Erträge, wie Mieteinnahmen, Kosten mindernd eingerechnet werden müssen“, aber die Einnahmen aus der Vermietung des Krematoriums (24.000 € jährlich) nach Bereinigung in den städtischen Haushalt fließen und nicht dem Nutzer zugute kommen. Auch die Prüfung einzelner Positionen der Satzung ergaben Fragen die einer Klärung vor Beschlussfassung bedürfen. So steigen die Gebühren „Rasenwahlgrab“ bei gleichem Arbeitsaufwand um 100% – von 933,50 € auf 1867,69 €. Bei der neuen Form „Muslimisches Erdwahlgrab“ ist bisher weder der Bedarf ermittelt, keine Fläche ausgewiesen und auch die Benutzungssatzung wegen der besonderen Bestattungsweise nicht geändert. Von den Gästen wurden zahlreiche Fragen gestellt.
Zum Schluss stimmten alle den Ausführungen von Ulrike Schneider zu, dass sich die Stadt dem gesellschaftlichen Wandel eines Friedhofes stellen, den Bedarf analysieren und somit die Kosten stichhaltig kalkulieren muss.
Die traditionelle Familie, so Schneider, die am Geburts- und Wohnort bleibt, wird immer seltener. Auch ein Friedhof entwickelt sich entsprechend der aktuellen Erfordernisse und bedarf eines nachhaltigen Konzeptes und nicht ständig steigender Gebühren.
Aus den genannten und vieler weiterer Gründe werden wir gemeinsam mit der SPD dem Stadtrat im März vorschlagen, einen Gestaltungsbeirat zu berufen, so wie das in vielen Städten bereits mit Erfolg praktiziert wird.

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