Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Eisenach die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen die dringend tatverdächtige Mutter des Jungen beantragt.
Das vorliegende nervenfachärztliche Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit attestiert der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt eine akute psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie.
Es wird festgestellt, dass der strafbaren Handlung eindeutig ein psychotisches Motiv zugrunde lag.
Eine krankhafte seelische Störung sei damit ursächlich für die Tat.
Die Beschuldigte habe die Tat unter dem Eindruck wahnhaft-zwanghafter Gedanken als fremdbestimmtes Verhalten erlebt. Handlungsbestimmend seien akustische Halluzinationen, Gedankeneingebungen und Wahnphänomene gewesen.

Aus forensisch-psychiatrischer Sicht könne eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat daher nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund dieser Diagnose des Gutachters ist derzeit davon auszugehen, dass die Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war und daher nicht bestraft werden kann.

Allerdings ist auch eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus jedenfalls derzeit nicht erforderlich. Der Gutachter konnte mit Abschluss der Begutachtung bei der Beschuldigten keine akuten psychopathologischen Phänomene mehr feststellen, sondern stellte ihr vielmehr eine günstige Prognose. Es sei eine vollständige Rückbildung der psychotischen Erkrankung zu erwarten.
Weil von der Beschuldigten gegenwärtig keine weiteren erheblich rechtswidrigen Taten drohten, sei sie für die Allgemeinheit auch nicht gefährlich.
Dennoch sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Es ist eine weitere Vernehmung der Beschuldigten vorgesehen. Darüber hinaus soll das von der Beschuldigten geführte Tagebuch ausgewertet werden, um möglicherweise weitere Erkenntnisse über die Hintergründe und Motive der Tat zu erlangen.

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