Bei Zerstörung der Schranke gefilmt

Am Freitag, den 17. Januar 2014, gegen 6.00 Uhr, haben zwei junge, männliche, bislang unbekannte Täter beim Überspringen der Schranke zur Tiefgarageneinfahrt der Hauptstelle der Wartburg-Sparkasse und der Stadtverwaltung Eisenach zwischen der «Karlspassage» und der Verbindung zur Goldschmiedenstraße hin («An der Sparkasse», wie die Zufahrt zur Stadtverwaltung und Sparkasse offiziell heißt) die dort befindliche Schranke abgerissen.

Einer der beiden Täter blieb beim offensichtlich übermütigen Überspringen der Schranke mit dem Fuß hängen und riss dabei die Schranke aus der Halterung und brach sie ab. Die Schranke wurde irreparabel beschädigt, so dass der Schrankenbalken komplett getauscht werden musste. Ohne sich um die Beschädigung bzw. Zerstörung des fremden Eigentums zu kümmern, ergriffen die Täter, die aus Richtung «Karlspassage» gekommen waren, zur Goldschmiedenstraße hin die Flucht.

Das Dumme an der Sache war nur, dass diese Art der Sachbeschädigung erneut vor laufender Kamera begangen wurde. Bei detaillierter Auswertung der Aufzeichnung, dürfte das Überführen der beiden jungen männlichen Täter nur wenig Zeit beanspruchen wie ein erstes, vorerst eigenes Sichten des Materials ergeben hat.

Allerdings möchte die Wartburg-Sparkasse – wie in der Vergangenheit auch schon erfolgreich praktiziert – den Tätern eine letzte Chance einräumen, sich bis zum Freitag, den 21. Februar 2014, bei der Rechtsabteilung der Wartburg-Sparkasse freiwillig zu melden und gemeinsam über den Weg der Schadenswiedergutmachung per Vereinbarung zu beraten.

Für den Fall, dass sich die «unfreiwilligen Fernsehstars» melden und ihren Schaden mit der Wartburg-Sparkasse außergerichtlich regeln und somit wiedergutmachen, wird die Wartburg-Sparkasse von einer Strafanzeige und dem sich zwangsläufig anschließenden Zivil-Verfahren mit allen daraus resultierenden Konsequenzen absehen.

In der Vergangenheit hatten sich Täter bei ähnlichen Delikten bereits mehrfach, ebenfalls freiwillig gestellt. Die Wartburg-Sparkasse sah in diesem Falle stets von einer Strafanzeige ab. Die Täter zahlten per Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung den angerichteten Schaden in Raten zurück; Strafe genug. Ihr Vorteil: Schadenswiedergutmachung ohne vorbestraft zu sein.
Die Wartburg-Sparkasse hofft auch dieses Mal auf die Vernunft der Täter und würde eine außergerichtliche Einigung sehr begrüßen. Im Falle keiner Einigung werden die Täter angezeigt und müssen dann mit den ungleich härteren Konsequenzen rechnen.

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