Berichte der Polizei Eisenach und Bad Salzungen

Vorfahrt missachtet – Totalschaden an beiden Fahrzeugen
Am Montag, gegen 13.43 Uhr, befuhr ein 24-Jähriger mit einem Peugeot die Gartenstraße in Dankmarshausen in Richtung Weinbergstraße. An der Kreuzung zur Weinbergstraße wollte er diese geradeaus überqueren und missachtete die Vorfahrt eines in Richtung Ortsausgang fahrenden Renault. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die 24-jährige Renaultfahrerin sowie die 16-jährige Mitfahrerin des Verursacherfahrzeuges erlitten leichte Verletzungen. An beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Unter Alkoholeinfluss Unfall verursacht
Beim Ausparken aus einer Parklücke in der Stedtfelder Straße in Eisenach fuhr am Dienstag, gegen 20.11 Uhr, die Fahrerin gegen die Mauer eines angrenzenden Grundstücks. Bei Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass die 54-jährige Fahrerin erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest war nicht möglich. So wurde eine Blutentnahme angeordnet, der Führerschein sowie die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. An der Mauer war Schaden von ca. 100 €, am Fahrzeug von ca. 1500 € entstanden.

Zusammenstoß
Am 13.05.08 fuhr ein 65-jähriger Audifahrer in der Salzunger Straße in Merkers aus einer Parkbucht vom rechten Fahrbahnrand, ohne den nachfolgenden Fiat zu beachten. Der Fiatfahrer konnte einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2200 EUR.

Von Fahrbahn abgekommen
Ein 53-jähriger VW-Fahrer befuhr am 14.05.08, gegen 00.05 Uhr, die Straße aus Oechsen kommend in Richtung Dermbach. Dabei kam er nach einer Rechtskurve von der Fahrbahn ab und stürzte in einen 1,5 m tiefen Straßengraben. Der Fahrzeugführer verließ unerlaubt den Unfallort und ließ das unverschlossene Fahrzeug zurück. Ca. 3 Stunden später wurde während einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug kontrolliert, wo es sich bei dem Beifahrer um den vermutlichen Unfallverursacher von Oechsen handelte. Der durchgeführte Alcomat-Test verlief negativ, der Drogentest positiv. Die Blutentnahme wurde veranlasst und der VW sichergestellt.

Fahren unter Alkohol
Am 14.05.08 wurde in der Werrastraße von Bad Salzungen gegen 01.20 Uhr ein 19-jähriger Fahranfänger festgestellt, der sein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung führte.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf verwiesen, dass sowohl Fahrzeugführer vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie Fahrzeugführer, die noch in der Probezeit sind, gem. § 24 c StVG die 0,00 Promille-Grenze einzuhalten haben, ansonsten droht wie bei dem 19-Jährigen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

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