Berichte der Polizei Eisenach und Bad Salzungen

Nur ein Scheinwerfer an
Am 05.04.09 gegen 22.30 Uhr stellten Polizeibeamte in der Friedrich-Eckardt-Straße Bad Salzungen einen Pkw fest, bei dem nur ein Scheinwerfer leuchtete. Da der Fahrer außerdem keine Schrittgeschwindigkeit fuhr, wurde das Fahrzeug angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten bemerkten bei der Fahrzeugführerin Alkoholgeruch und ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,25 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Außenscheibe beschädigt
In der Leimbacher Straße Bad Salzungen beschädigten unbekannte Täter die Außenscheibe eines Blumenverkaufsautomaten und entwendeten einen Blumenstrauß. Der Gesamtschaden wird mit zirka 500 Euro angegeben.

Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen
Bei durchgeführten Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den Bereichen Bad Salzungen, Geisa und Sünna wurden eine Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet.
So wurde in der Leimbacher Straße in Bad Salzungen ein PKW-Fahrer mit 95 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. In der Ortslage Sünna befuhr ein Fahrzeugführer die B 84 mit 65km/h obwohl dort nur 30 km/h erlaubt sind.
Außerdem ahndeten die Polizeibeamten 10 Verstöße gegen die Gurtpflicht und in einem Fall konnte der Fahrzeugführer keinen Führerschein nachweisen.

17 Verkehrsunfälle am Wochenende, davon drei mit Personenschaden
Trotz des schönen Wetters am Wochenende gab es 17 Verkehrsunfälle.
Bei drei Verkehrsunfällen wurden Personen verletzt. Bei den Unfällen war ein Unfall mit einem Motorrad dabei.
In diesem Fall befuhr der 28-jährige Eisenacher mit seinem Krad Honda die Alexanderstraße in Richtung Karlsplatz. Ein 30-jähriger Seatfahrer hatte pflichtwidrig links angehalten, um Personen zusteigen zu lassen. Er fuhr dann los und übersah den Kradfahrer. Dieser stürzte und rutschte mit seinem Krad zum rechten Fahrbahnrand, wo er mit einem auf dem Gehsteig befestigten Poller kollidierte. Der Kradfahrer erlitt eine Ellenbogenprellung. Der Sachschaden beläuft sich auf 4600 €.

In Berka/Werra wurde eine 60-jährige Beifahrerin leicht verletzt. Sie und ihr 59-jähriger Fahrer aus dem Wartburgkreis fuhren mit ihrem Ford/Fiesta auf der Landesstraße zwischen Gerstungen und Berka/Werra. An der Einmündung in der Ortslage Berka/Werra in der Bahnhofstraße, stand eine 51-jährige Polofahrerin aus dem Wartburgkreis. Diese rollte, vermutlich Aufgrund von Unaufmerksamkeit, auf die Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß. Dabei wurde die Beifahrerin des Ford Fiesta verletzt. Sie konnte nach ambulanter Behandlung das Sankt Georg Klinikum wieder verlassen. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.

Anzeige

Der dritte Verkehrsunfall mit Personenschaden ereignete sich in Förtha, in der Frankfurter Straße, am Abzweig Unkeroda.
Eine 55-jährige Marksuhlerin fuhr mit ihrem Seat von Eisenach auf der B 84 in Richtung Förtha. Am Abzweig Unkeroda wollte sie abbiegen. Sie betätigte den Blinker, musste aber verkehrsbedingt wegen Gegenverkehrs anhalten. Ein 58-jähriger Schmalkaldener bemerkte dies zu spät und konnte seinen Kleintransporter nicht mehr rechtzeitig abstoppen.
Er fuhr auf den Seat auf. Dabei wurde die Seatfahrerin leicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von 4000 €.

Rucksack geklaut
Ein 31-Jähriger besuchte am Samstag seine Mutter in Eisenach, in der Wartburgallee.
Er stand schon auf der Straße und wollte sich dann noch von seiner Mutter verabschieden. Da fiel ihm aber ein, dass er ganz dringend einmal auf die Toilette musste.
Er stellte den Rucksack auf dem Bürgersteig vor dem Haus 52 ab und begab sich hinter das Haus 54. Als er zurück kam, war sein Rucksack verschwunden. In dem Rucksack befanden sich 20 € Bargeld und Rentenunterlagen.
Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat einen herrenlosen Rucksack zur angegebenen Zeit vor dem Wohnhaus, Wartburgallee 52, gesehen?
Wer hat Personen gesehen, die einen solchen Rucksack an sich genommen haben?
Hinweise an die Polizei Eisenach unter Tel: 03691-2610 oder jede andere Polizeidienststelle.
Trunkenheit auf der Autobahn
Am 04.04.2009 um 21.20 Uhr sollte im Bereich der Drei Gleichen auf der BAB 4 (Richtungsfahrbahn Dresden), ein Renault wegen seiner auffallenden Fahrweise, durch die Autobahnstreife der Verkehrspolizeiinspektion, einer Kontrolle unterzogen werden.
Dem Fahrer des Pkw wurde durch das Anzeigen des Blaulichtes und dem Schriftzug «Bitte Folgen» deutlich gemacht, dass er dem Polizeifahrzeug bis zum Parkplatz Wandersleben folgen sollte. Trotz der deutlichen Hinweise versuchte der 68-jährige Fahrer aus Coburg der Polizei zu entkommen. Erst nach drei Versuchen konnte das Fahrzeug gestoppt werden.
Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch fest. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille.
Eine Blutentnahme wurde angeordnet und der Führerschein wurde eingezogen.

Am 05.04.2009 um 23.00 Uhr fuhr auf der BAB 4 Richtungsfahrbahn Frankfurt/Main in Höhe des Kilometer 237,5 (kurz vor der Autobahnabfahrt Gotha) ein Lkw-Sattelzug mit holländischem Kennzeichen auffallend in Schlangenlinie. Das Fahrzeug wurde von der Autobahn geleitet. Auf dem Autohof Thüringer Tor, an der Bundesstraße 247, wurde der 42-jährige Fahrer aus Halle an der Saale einer Kontrolle unterzogen. Den Polizeibeamten kam schon beim Öffnen der Fahrertür starker Alkoholgeruch entgegen. Mittels Alkoholtestgerät wurde durch die Polizeibeamten ein Atemalkoholwert von 2,22 Promille festgestellt.
Der Führerschein wurde eingezogen und die Fahrzeugpapiere und die Autoschlüssel sichergestellt. Der Halter der Lkw-Sattelzugmaschine, wurde über den Verbleib des Fahrzeuges, der Autoschlüssel und der Fahrzeugpapiere informiert.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 05.04.2009 gegen 15.35 Uhr wurde in Eisenach am Heinrich-Ehrhardt-Platz und in der Willi-Enders-Straße, durch Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion Gotha, ein Jugendlicher (14 Jahre) mit einem Pocket-Bike fahrend festgestellt.
Der Jugendliche fuhr mehrfach, ohne Schutzhelm vor den Augen der Polizei, im öffentlichen Verkehrsraum, auf und ab.
Bei der Kontrolle gab der Fahrer an, er sei der Halter dieses Pocket-Bikes. Ein anwesender Bekannter, ein Freund der Familie, tolerierte die Fahrt des 14-Jährigen.
Nach Abschluss der Kontrolle wurde das Bike durch die Polizeibeamten sichergestellt.
Eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis und Versicherung wurde gefertigt.

Pocket-Bike sind keine Straßenfahrzeuge und nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Immer wieder müssen die Polizeibeamten feststellen das Erwachsene zulassen, dass ihre Kinder oder bekannte Jugendliche diese gefährlichen Fahrzeuge im Straßenverkehr benutzen dürfen.

Anzeige