Blutentnahme entlastet Betroffenen

Am 16. Juli 2019 wurde ein 32-jähriger Moped-Fahrer in den Abendstunden einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Drogenvortest im Schnellverfahren verlief positiv, sodass sich der Verdacht erhärtete, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Dies ist das übliche Verfahren im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Zusammenhang mit Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

In diesem konkreten Fall zeigte das Blutergebnis jedoch, dass der Fahrer nicht unter Drogen stand.

Bei den Drogenvortests handelt es sich um Schnelltests, die den Beamten vor Ort helfen sollen, einen aufgekommenen Verdacht zu erhärten oder zu entkräften, um somit folgerichtige polizeiliche Maßnahmen treffen zu können. Je nach körperlicher und individueller Konstitution können auf dem Teststreifen sogenannte Kreuzreaktionen hervorgerufen werden. Bestimmte Lebensmittel oder medizinische Produkte können zu einer optischen Signalgebung führen. Der Test zeigt ein positives Ergebnis, was im Rahmen einer anschließenden Blutentnahme widerlegt oder bestätigt werden kann. Hier wird auch deutlich, dass alle Maßnahmen im Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl belastenden als auch entlastenden Charakter haben können.

Das entlastende Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. (ah)

Georgenthal (ots)

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