Brummifahrer unter Alkohol

Am Sonntagabend, 21.11.2004 um 19.20 Uhr, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Gotha auf der Autobahn A4 Höhe Eisenach den Fahrer eines LKW. Die Polizeibeamten wollten wissen, ob der Fahrer seinen 40 Tonner um diese Uhrzeit bereits fahren durfte, da das Sonntagsfahrverbot für LKW`s mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen erst ab 22 Uhr aufgehoben ist. Der Fahrzeugführer hatte zwar eine Ausnahmegenehmigung, jedoch war diese bereits seit 4 Monaten abgelaufen.
Bei der Anzeigenaufnahme stellten dann die Polizisten noch Alkoholgeruch in der Atemluft des LKW – Fahrers fest, worauf ein Alkotest mittels Alkomaten durchgeführt wurde. Der Wert von 0,68 Promille veranlasste die Beamten zu einer Blutentnahme und zur Unterbindung der Weiterfahrt. Den Führerschein kann der Mann vorerst behalten, da das Ergebnis der Blutentnahme abgewartet werden muss.

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