Bundesgerichtshof weist Revision zurück

Die Verurteilung eines 56-jährigen Unternehmers und einer 30-jährigen Unternehmerin aus dem Bereich der Zeitschriftenwerbung zu sechs bzw. zwei Jahren Haft, letztere zur Bewährung ausgesetzt, bestätigte nun der 1. Strafsenat beim Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. August 2012.

Gemeinsam und unter Leitung der Generalsstaatsanwaltschaft Dresden wiesen Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt und Steuerfahnder des Finanzamtes Chemnitz-Süd den Angeklagten aus dem Vogtland nach, dass sie im Zeitraum von 2005 bis 2009 Gesamtsozialversicherungsbeträge in Höhe von insgesamt rund 1,3 Mio. Euro veruntreuten und Lohnsteuern in Höhe von insgesamt rund 300000 Euro hinterzogen. In mehreren Firmen der Verurteilten waren zwischen 50 und 100 Zeitschriftenwerber (sogenannte Drücker) tätig, ohne dass diese zur Sozialversicherung angemeldet waren und Lohnsteuern für sie abgeführt wurden.

Der Zoll wurde erstmals im Jahr 2004 auf dieses «Geschäftsmodell» aufmerksam, weil Werber gegen die inzwischen verurteilten Firmeninhaber aussagen wollten. Aus Angst vor Repressalien kam es jedoch damals noch nicht zu Aussagen.
Bei bundesweiten Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz stieß der Zoll immer wieder auf Unregelmäßigkeiten bei den Zeitschriftenwerbern, die sich als selbständige Handelsvertreter ausgaben, tatsächlich sich jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu den Verurteilten befanden (sogenannte Scheinselbständigkeit).

Im vorliegenden Fall werteten die Beamten ca. 550 Aktenordner aus und vernahmen rund 90 Personen, die meist selbst für die Firmen tätig waren.

Auf Grund der sich abzeichnenden Schadenshöhe und der Komplexität des Verfahrens übernahm die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), die Ermittlungen und klagte letztendlich die Geschäftsführer vor dem Landgericht Chemnitz an.

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