Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche

Rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt kontrollierten in der 38. Kalenderwoche 2011 in Thüringen und Westsachsen schwerpunktmäßig Baufirmen nach dem Schwarzarbeitsbekämfungsgesetz.

Bei 68 der insgesamt 436 geprüften Firmen, also bei rund 15 %, gab es Hinweise auf Rechtsverstöße.

27 Firmen (8 in Thüringen und 19 in Westsachsen) haben Beschäftigte nicht rechtzeitig zu Arbeitsbeginn bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung angemeldet. Derartige Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25000 Euro geahndet werden.
In 18 Baufirmen (7 in Thüringen und 11 in Westsachsen) gab es Anhaltspunkte dafür, dass Beschäftigte nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn von derzeit 9,75 Euro in Thüringen und Sachsen bezahlt bekommen.
Weiterhin stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass einige Firmen ihre Arbeitnehmer nicht über die Mitführungs- und Vorlagepflicht ihres Personalausweises, Passes, Passersatzes oder Ausweisersatzes schriftlich belehrt haben. Hierzu sind sie seit dem 1.1.2009 gesetzlich verpflichtet.

Neben den Überprüfungen der Unternehmen führten die Beamten auch 1036 Personenbefragungen von Arbeitnehmern der Baufirmen durch. Dabei stellten sie in 62 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten fest. Bei 15 Beschäftigten (1 in Thüringen und 14 in Westsachsen) besteht der Verdacht, dass sie neben ihrem Verdienst unberechtigt Sozialleistungen beziehen. Bei weiteren 22 Personen (7 in Thüringen und 15 in Westsachsen) besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit. Außerdem gab es noch zahlreiche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zu ausländerrechtlichen Verstößen und zur Mitführungspflicht des Personalausweises.

Gegen zwei Arbeitgeber leiteten die Beamten bereits ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflicht ein. Bei einer Firma im Raum Gera stellten die Prüfer fest, dass die Stundenaufzeichnungen der Beschäftigten nicht korrekt geführt wurden. Ein Arbeitgeber aus dem Raum Nordhausen konnte die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen.
Außerdem wurde im Raum Nordhausen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit eingeleitet.

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