Ein toter Fahrer und gründliche Kontrollen

«Ein Kleintransporter fuhr aus bisher ungeklärter Ursache auf einen vorausfahrenden LKW mit Anhänger auf. Der 39-jährige Fahrer des Kleintransporters wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit werden. Trotz sofortiger Hilfe durch den Notarzt, erlag der Mann noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Der Fahrer des LKW blieb unverletzt.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass die Ladung des Kleintransporters, die aus 1,6 Tonnen Stahlband bestand nicht ausreichend gesichert war und bei dem Aufprall nach vorne rutschte. Dadurch wurde die Trennwand zum Fahrerhaus durchschlagen und der Fahrersitz nach vorne gedrückt», so der aktuelle Polizeibericht vom 8. Dezember. Der Unfall geschah 4.25 Uhr beim Erfurter Kreuz.

Seit Wochen plant die Verkehrspolizei auf der A 4 eine Komplexkontrolle an Kleintransportern. Diese wurde auf den 8. Dezember 10-13 Uhr auf dem Parkplatz Wandersleben festgesetzt.
Zu spät für den getöteten Fahrer und noch rechtzeitig für viele andere Fahrer von Kleintransporter. Schaurige Bilder präsentierten sich den Polizisten, den Spezialisten der DEKRA Gotha, des Verbandes des Thüringer Verkehrsgewerbes, der SVG (Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen Thüringen) sowie der Ausbildungsgesellschaft AGIL Marlieshausen bei der Kontrolle.
Da waren oft große Kisten ohne Sicherungen in die Transporter gestellt, dazwischen lagerten Gasflaschen, Holzbearbeitungsgeräte standen im Kofferaufbau. Diese Stücke könnten bei einer Notbremsung schnell zu Geschossen werden. Gar eine lose Sauerstoffflasche lag als «Ladung» im Fahrzeug.
Kontrolliert wurden auch die Papiere, Beleuchtung und der Fahrzeugzustand.
Dabei wurde nicht nur überprüft, sondern auch wertvolle Tipps und Hinweise zur Ladungssicherung gegeben. Deutlich wurde: Das Thema Ladungssicherung wird bei den Kleintransportern sehr vernachlässigt.

Von den 43 LKW und Kleintransportern wiesen neun technische Mängel auf. Das Spektrum reichte von kaputten Nebelscheinwerfern bis zur ungenügenden Ladungssicherung. Es wurden sieben Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen und zwei Bußgeldverstöße festgestellt. Bei diesen handelt es sich auch um fehlende Ladungssicherung.
Die Weiterfahrt wurde zweimal unterbunden.

Ein lettischer LKW-Fahrer musste seine Ladung erst ordnungsgemäß sichern, ehe er weiterfahren durfte. Ein deutscher LKW war in einem technisch so schlechten Zustand, dass er die Weiterfahrt nicht fortsetzen konnte. Er durfte unter polizeilicher Begleitung bis zur nächsten Werkstatt fahren.

Anzeige
Anzeige