Einsatzmaßnahmen der Landespolizeiinspektionen Gotha vom 21.03.2022

Am Abend des 21.03.2022 kam es, wie bereits in den Vorwochen, an mehreren Örtlichkeiten im gesamten Schutzbereich der Landespolizeiinspektion Gotha zu Demonstrationen im thematischen Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen. Die Polizei führte Einsatzmaßnahmen durch und neben den Beamtinnen und Beamten der Landespolizeiinspektion Gotha kamen Einsatzkräfte der Landespolizeiinspektionen Saalfeld und Nordhausen zum Einsatz. Insgesamt wurden neun Versammlungen mit ca. 1700 Teilnehmenden registriert. Die überwiegende Mehrheit der Demonstrationen war entgegen der Vorschrift aus dem Versammlungsgesetz nicht angemeldet. In Waltershausen, Eisenach und Ilmenau fanden angemeldete Versammlungen im Kontext des russischen Angriffskrieges in der Ukraine statt. Im Landkreis Gotha fand die teilnehmerstärkste Versammlung mit ca. 400 Teilnehmenden in Gotha statt. Ein Aufzug startete gegen 18:15 Uhr in Gotha am Hauptmarkt, verlief über die Waltershäuser Straße, Reinhardsbrunner Straße zurück zum Hauptmarkt und endete dort gegen 20:00 Uhr. In Waltershausen versammelten sich ca. 60 Personen zu einer weiteren nicht angemeldeten Versammlung. In Arnstadt versammelten sich im Zeitraum von ca. 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr ca. 300 Personen zu einem Aufzug, wobei es sich hier um eine nicht angemeldete Versammlung handelte. Der Aufzug begann am Markt und endete am Hopfenbrunnen. Ein Versammlungsleiter konnte festgestellt werden, ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet. Darüber hinaus formierten sich ca. 500 Personen in Ilmenau am Wetzlarer Platz zwischen ca. 19:00 Uhr und 20 Uhr zu einem illegalen Protestmarsch durch die Innenstadt. Eine weitere Demonstration fand zwischen ca. 19:15 Uhr und 20:30 Uhr mit 80 Teilnehmenden in Großbreitenbach statt. Im Zeitraum von ca. 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr führten ca. 250 Personen eine nicht angemeldete Versammlung in Eisenach durch. Als Aufzug liefen die Personen beginnend in der Bahnhofstraße, über die Wartburgallee, Nikolaitor bis zum Karlsplatz. Ein Versammlungsleiter konnte nicht identifiziert werden. Während des gesamten Einsatzverlaufes wurde ein Strafverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. (rz)

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