Fahrrad gestohlen – welche Angaben werden für eine Anzeige benötigt

Im Bereich der LPI Gotha werden tagtäglich Fahrräder gestohlen. Sitzen die Eigentümer bei der Polizei zur Anzeigenerstattung, fehlen leider oftmals wichtige Informationen zum Fahrrad. Diese Informationen sollten im Fahrradpass vorhanden sein.

Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Der vollständig ausgefüllte Pass sollte sicher aufbewahrt werden. Den Fahrradpass gibt es als Printversion, aber auch als kostenlose App für iPhones sowie Android-Smartphones.

Vorteil der App: Es können alle Daten, die zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrrads und für die Suche nach dem Eigentümer wichtig sind, problemlos gespeichert werden: die Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos. Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Räder über die App problemlos verwalten. Alle Daten können zudem ausgedruckt oder per Mail im Textformat oder als PDF-Anhang verschickt werden, zum Beispiel um sie im Notfall sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können. Und: Der Radbesitzer hat die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Im Facebook-Account der Thüringer Polizei wurde unter Fotos ein Fahrradalbum eingerichtet. Darin sind Fahrräder zu finden, die von der Polizei sichergestellt und noch keinem Eigentümer zugeordnet werden konnten. Ein Blick ins Album könnte sich lohnen, um sein Fahrrad wieder zu finden. (kk)

Gotha (ots)

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