Folgenlos den Jahreswechsel verbringen

Die Eisenacher Polizei wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Eisenach und dem Wartburgkreis einen angenehmen und schönen Jahreswechsel. Damit dieser aber auch wirklich schön und angenehm wird, sollten folgende Hinweise Beachtung finden:

Nicht nur im Straßenverkehr sollte Alkohol zu Silvester und Neujahr tabu sein. Auch beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollte man einen klaren Kopf haben. Nicht in Kinderhände gehören Knaller, Böller und Raketen der Klassen II und T1. Erwachsene sollten Kinder auch nicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern der Klasse I unbeaufsichtigt lassen. Die Gebrauchsanweisungen auf den Verpackungen sind unbedingt einzuhalten, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Die Polizei warnt vor dem Zünden von selbstgebasteltem Feuerwerk oder Produkten, die aus Nachbarländern oder Asien kommen. In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper sind mit dem Prüfzeichen BAM versehen.

Wer Raketen mit einer Schreckschusswaffe zünden will, benötigt einen Waffenschein. Getreu dem Motto: «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht», werden bei festgestellten Verstößen sofort Anzeigen von der Polizei gefertigt.

Feuerwerk der Klassen II und T1 darf nur zwischen dem 31. Dezember, 16 Uhr und dem 1. Januar, 8 Uhr verwendet werden.

Das persönliche Eigentum sollte in der Silvesternacht besonders gut vor Beschädigungen geschützt werden. Vor allem Autos sollten möglichst weit weg vom Knaller-Trubel abgestellt und Garagen sollten möglichst auch genutzt werden. Weiterhin rät die Polizei, die Fenster in der Silvesternacht geschlossen zu halten.
Schon öfter haben «verirrte» Raketen zu Wohnungsbränden geführt.

Die Polizei Eisenach wird in der Silvesternacht mit mehr Personal arbeiten und kündigt verstärkt Kontrollen an.

Haselow
Polizeirat

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