Jahresrückblick 2015 Inspektionsdienst Gotha

Die Aufnahme einer Anzeige wegen Diebstahl in Döllstädt scheiterte am Fehlen des Tatobjektes. Das angeblich angegriffene Gartenhäuschen konnte nicht aufgefunden werden.

Den sprichwörtlichen Ohrwurm hatte eine Dame in Gotha-West im Ohr. Sie beklagte sich, dass sie schon die ganze Nacht immer nur das Lied „Schatzilein, du darfst nicht traurig sein“ hört. Ein ganz so feines Gehör hatten die zur Prüfung eingesetzten Kollegen wohl nicht, sie hörten nichts. Nicht mal Musik.

Wer sich über die Servicewüste Deutschland beklagt, hat mit Sicherheit noch keine Bekanntschaft mit einem bestimmten ältern Herrn in Gotha gemacht. Der fühlte sich dazu berufen, in das Verkaufsgespräch einer jungen Verkäuferin mit einem Kunden einzugreifen. Diese unerwünschte Verkaufsberatung führte zum Hausverbot.

Zur Selbstanzeige entschloss sich eine junge Dame, die im Wohnhaus ihres Ex-Freundes aus Wut mehrere Türen eingetreten hatte. Sie war davon überzeugt, dass ihr Ex sonst alle Schuld auf sich nehmen würde.

Einen äußerst kreativen Grund, um bei einem Geldinstitut nach einem DispoKredit nachzufragen, hatte ein junger Mann in Gotha. Er wollte sich „mit dem Geld schön besaufen“. In einem solchen Zustand war er schon und wurde vor die Tür gesetzt.

Technischer Sachverstand und handwerkliches Geschick sind keine Einstellungsvoraussetzungen für die Polizei. Aber sie machen Menschen glücklich. Ein Kollege sollte eigentlich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung an einem Briefkasten aufnehmen. Nach längerer gewissenhafter Begutachtung – auf polizeideutsch: Spurensuche – setzte der Polizist die Einzelteile des Briefkastenschlosses wieder zusammen. Er war einfach zerfallen.

Keiner weiteren Erläuterung bedarf der Vermerk in einem Einsatzbericht zu einem Wohnungsdiebstahl: Insgesamt ist das Wohnhaus in einem derart katastrophalen Zustand und vor Gestank nicht zu betreten, dass man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass es auf dieser Erde keinen Einbrecher gibt der dieses Haus freiwillig betritt. Zitat aus der Pressemeldung vom 12.05.: Es gibt Begründungen, die Polizeibeamte noch nicht gehört haben. (Ein) Mann wurde kontrolliert, er hatte 1,63 Promille Atemalkoholgehalt. Zur Herkunft des von ihm genutzten Fahrrades gab er an, dass er es vor etwa zwei Wochen am Arnoldiplatz entdeckt und mitgenommen habe. Es sei nicht angeschlossen gewesen. Und „wer so ein Fahrrad findet darf es auch behalten“. Nun darf er zwei Anzeigen behalten: eine wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und eine wegen Diebstahl.

Weil ein Kind seit geraumer Zeit laut schrie, wurde die Polizei gerufen. Das Kindeswohl war nicht gefährdet. Das fünfjährige Kind hatte gerade einen Zahn verloren und vergoss darüber bittere Tränen.

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Dass Gegenstände auf der Fahrbahn liegen, ist nichts Neues. Neu war für die Beamten, dass sie ein Kissen von der Fahrbahn zwischen Wahlwinkel und Leina wegräumen mussten. Wer sich da zur Ruhe legen wollte, ist bis heute unklar.

Romantische Gefühle trieben einen Mann aus Hessen auf einen Baum, von dem er später stürzte. Sein Fahrzeug wurde verlassen auf dem Parkplatz unterhalb der Wandersleber Gleiche entdeckt. Er wollte sich die Burg mal näher betrachten, denn er fahre jede Woche mehrfach dran vorbei, erklärte er im Krankenhaus.

Redegewand zeigte sich ein Polizist, der bei einer Verkehrskontrolle im Fahrzeug ein großes Messer in Griffnähe des Fahrers entdeckt hatte. Anfangs war der Mann unkooperativ. Aber der Kollege hat den „Fahrer aus dem Fahrzeug gesprochen“, ohne dass es zu aggressiven Handlungen kam.

Eltern von Teenagern wissen um die Problematik dieses Alters. Seine liebe Not mit seiner 15-jährigen Tochter hatte ein Vater, der eine Vermisstenanzeige aufgab. Die junge Dame war schnell gefunden und der Vater hatte eine Vermutung für ihr Verschwinden: Hintergrund sei pubertäres Freiheitsgehabe.

Befremdlich kam einer jungen Frau das Verhalten ihres Bekannten vor. Es gab am Morgen einen Streit über die unterschiedlichen Welt- und Lebensauffassungen und der Bekannte sagte, er sei Schamane, Baumumarmer und Federwegsucher. Baumumarmen ist nicht verboten und daher kein Fall für die Polizei.

Im Kollegengespräch wurde darüber debattiert, ob die ganz jungen Leute heutzutage denn noch wissen, was eine Telefonzelle sei. Nüchtern definierte ein Polizeihauptkommissar „das ist ein Handy wo man sich rein stellen kann.“

Eine Sortimentserweiterung des Einkaufsmarktes in der Nachbarschaft der Polizei vermutete ein Kollege bei der Lagebesprechung. Auf dem Parkplatz standen an einem frühen Sommermorgen etwa 50 Schafe und Ziegen. Bevor die Pressemeldungen in die weite Medienwelt verschickt werden, muss natürlich eine Korrekturlesung erfolgen. Wenn aber niemand zum Lesen verfügbar ist, schleichen sich Fehler ein wie am 27.04. der Autorin: „Die B7 war schwer gesperrt.“

Funksprüche müssen kurz und bündig sein, da wird nicht unnütz rumgeschwafelt. So versteht sich dann auch die Auftragserteilung zur Aufnahme einer Unfallflucht: das Fahrzeug ist abgängig. Ein anderer Funkspruch sollte das Buchstabieralphabet einsparen. Die Kollegin sagte „Bratfisch – wie Rollmops“.

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