Kartoffelkanone – Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Mittwoch, den 18.02.04 gegen 21 Uhr schossen vier Jugendliche aus Dippach mit einer selbst gebauten Kartoffelkanone. Sie stiegen an der Ortsstraße aus und feuerten in Richtung Bushaltestelle, an der sich mehrere Personen befanden. Insgesamt wurde zweimal geschossen. Die vier Täter hatten die Kanone selbst gebaut und verwendeten als Geschosse Äpfel. Zum Glück wurde niemand verletzt.
In der zurückliegenden Zeit hatten in Thüringen wiederholt Jugendliche sich eine solche Kartoffelkanone gebaut.
Auf Grund ihrer Beschaffenheit ist das Herstellen, der Besitz und die Verwendung ein Verstoß gegen das Waffengesetz und wird durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte geahndet.
Experimente im Landeskriminalamt ergaben, dass eine abgefeuerte Kartoffel eine handelsübliche Spanplatte durchschlagen kann. Man kann sich also ausrechnen oder ausmalen, welche Auswirkungen das auf einen Menschen haben kann, der von einem solchen Geschoss am Kopf oder Körper getroffen wird.
Die Polizei warnt alle, die im Besitz einer solchen Waffe sind und vielleicht zur Faschingszeit damit „groß“ herauskommen wollen. Das gerichtliche Nachspiel ist dann kein Vergnügen mehr.

Räuber aus der Tchibo-Filiale inhaftiert
Die beiden Täter, die in der Eisenacher Tchibo-Filiale geraubt hatten und anschließend nach ihrer Flucht geschnappt wurden, wurden am 18.2.04 inhaftiert.
Nach ihrer Vernehmung durch die Kriminalpolizei Eisenach stellte die zuständige Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Haftantrag.
Der zuständige Richter erließ Haftbefehl und die beiden Täter wurden in zwei Haftanstalten gebracht.
Sicher eine Maßnahme, mit der die beiden Täter nicht gerechnet hatten.