Kontrollen auf dem Sachsenring zum Großen Preis von Deutschland

Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt führten am 15. Juli entlang des Sachsenringes Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.
Rund 40 Beamtinnen und Beamte kontrollierten schwerpunktmäßig die Einhaltung der Zahlung des Tarifmindestlohnes im Wach- und Sicherheitsdienst von 6,53 Euro pro Stunde. Außerdem überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner, ob die Beschäftigten im Wach- und Sicherheits- sowie im Gaststättengewerbe ordnungsgemäß zur Sozial- und Rentenversicherung angemeldet sind.

Insgesamt überprüfte der Zoll rund 400 Beschäftigte dieser Branchen. Nach ersten Erkenntnissen gibt es zahlreiche Hinweise auf Scheinselbständigkeit, zu nicht ordnungsgemäß angemeldeten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Rentenversicherung sowie Mindestlohnverstöße im Wach- und Sicherheitsdienstgewerbe.
Ein Angestellter eines Wach- und Sicherheitsdienstes erhält für seine Arbeit laut eigenen Angaben 2,50 Euro Stundenlohn.
Die Daten müssen nun mit der Datenstelle der Rentenversicherungsträger sowie mit den zuständigen Arbeitsagenturen abgeglichen werden.

Bei der Sofortmeldepflicht im Gaststättengewerbe hat der Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden. Der Arbeitgeber muss außerdem seine Arbeitnehmer schriftlich über die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Personalausweises hinweisen.

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