Landespolizeiinspektion Gotha: Warnung vor betrügerischen Anrufen

Mit Blick auf die gestiegene Anzahl von Anzeigen wegen Trickbetrugs warnt die Landespolizeiinspektion Gotha insbesondere ältere Bürger vor fragwürdigen Anrufen. Erst am vergangenen Dienstag, den 21.11.2017, erhielt einen 79-jährige Frau aus Altenfeld einen Anruf eines vermeintlichen Rechtsanwalts der Deutschen Rentenversicherung. Er verlangte von ihr, eine Geldsumme von insgesamt 3.596 Euro für angeblich ausstehende Beiträge und Verfahrenskosten per Western Union Thailand zu überweisen. Die Frau zeigte den versuchten Betrug an. Die Kriminalpolizei Gotha ermittelt.

Immer wieder werden gerade ältere Menschen Opfer von Trickbetrügern. Nicht nur vor dem Enkeltrick warnt die Polizei. Auch vor Anrufen von falschen Amtspersonen wie z. B. Gerichtsvollziehern. Diese täuschen dem Angerufenen vor, dass durch Zahlung einer bestimmten Geldsumme ein gegen ihn gerichtetes Straf- oder Vollstreckungsverfahren eingestellt werde. In anderen betrügerischen Anrufen wird ein hoher Gewinn mitgeteilt, der erst nach Überweisung eines Geldbetrags gutgeschrieben wird. Auch nicht gezahlte Teilnahmegebühren, Beitragsforderungen oder Mahnkosten für z.B. Gewinnspiele, die der Angerufene angeblich Jahre zuvor abonniert haben soll, werden per Telefon eingefordert. Meist soll die geforderte Geldsumme durch Kauf von elektronischen Wertkarten (z. B. Steam-Gutscheine oder Amazon-Wertgutscheine) und Übermittlung deren Codes an den Betrüger beglichen werden. In anderen Fällen riefen falsche Polizeibeamte, teilweise unter der Rufnummer 110 an, und behaupteten, die Kontodaten des Angerufenen bei einem auf frischer Tat Festgenommenen aufgefunden zu haben. Das Geld sei auf dem bekannten Konto nun nicht mehr sicher und soll z.B. in einem neutralen Umschlag in die Türkei geschickt werden.

Die Polizei warnt vor derartigen Anrufen. Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein. Legen Sie auf. Prüfen Sie im Zweifel die Glaubwürdigkeit des Anrufers durch Rückruf bei der Behörde oder dem Unternehmen, dem der Anrufer angehören will. Seien Sie misstrauisch. Gehen Sie sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um.

Eine Anzeige bei der Polizei sollte in jedem Fall erfolgen, auch wenn es zu keiner Zahlung an den Betrüger kam. Denn auch der Versuch eines Betruges ist strafbar. Sollten Sie den Verdacht haben, betrogen worden zu sein, melden Sie das umgehend der Polizei. Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihren Angehörigen oder Betreuern, falls Sie Unterstützung bei der Anzeigeerstattung benötigen. (aha)

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