„Manuelle“ Verkehrsregelung auf der Europa-Kreuzung

Derzeit wird die Lichtsignalanlage an der sog. „Europa-Kreuzung“ (Kreuzung Stielerstraße / Enckestraße) erneuert und modernisiert. Im Zuge dessen ist es erforderlich, die Ampelanlage temporär abzuschalten.

Um die Leichtigkeit des Verkehrsflusses sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf der komplexen Kreuzung zu gewährleisten, erfolgt die manuelle Verkehrsregelung durch die Polizei. Hierbei ist den eingesetzten Beamten immer wieder aufgefallen, dass kaum noch Verkehrsteilnehmer mit den Zeichen und Weisungen der Polizei umgehen können. Diese sind jedoch klar und eindeutig in § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und haben stets Gültigkeit – vorrangig vor Ampelanlagen oder Verkehrszeichen (§ 36 Absatz 1 StVO)! Beschrieben werden die Zeichen und Weisungen der Polizei sowie die daraus folgenden Verhaltensweisen im Absatz 2: Ein seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung bedeutet „Halt vor der Kreuzung“. Hebt der Polizist einen Arm, ist vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten, die Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung haben diese zu verlassen.

Als Faustregel gilt: „Siehst du des Schutzmanns Brust oder Rücken, musste du auf die Bremse drücken! Siehst du seine Hosennaht, hast du freie Fahrt!“

Die nächste „manuelle“ Verkehrsregelung durch zwei Polizeibeamte auf der Europa-Kreuzung erfolgt am 30.04.2019. (jk)

Gotha (ots)

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