Mit dem Elektro-Skateboard im Straßenverkehr – die rechtlichen Folgen

Polizeibeamte haben gestern Abend in Gotha einen 26 Jahre alten Mann kontrolliert, der mit einem Elektro-Longboard in der Reuterstraße unterwegs war.

Sein Fahrzeug war nicht zugelassen, darüber hinaus stand der Mann offenbar unter dem Einfluss berauschender Mittel. Ein mit ihm durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Opiate. Dem 26-Jährigen wurde zu Beweiszwecken Blut abgenommen, die Beamten leiteten entsprechende Verfahren gegen ihn ein.

Kraftfahrzeuge, die ohne körperliche Anstrengung schneller als 6 km/h fahren können, benötigen eine Zulassung für den Straßenverkehr sowie eine Haftpflichtversicherung. Um eine Straßenzulassung erteilen zu können, müssen Kraftfahrzeuge besondere sicherheitsrelevante Merkmale erfüllen. Dies ist bei Elektro-Skateboards, -Longboards oder auch sogenannte Hoverboards nicht der Fall. Für sie können nach aktueller Rechtslage keine Zulassungen erteilt und somit auch keine Versicherungen vergeben werden. Wer ein solches Kraftfahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehr führt, muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegebenenfalls sogar wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Es kann für den Verantwortlichen also neben den strafrechtlichen auch noch finanzielle Folgen haben, falls beispielsweise durch die Nutzung eines Elektro-Skateboards im Straßenverkehr Schäden verursacht werden. Benutzen Sie diese Fahrzeuge ausschließlich im abgegrenzten nicht öffentlichen Verkehrsraum, beispielsweise auf ihrem umzäunten Grundstück. (fr)

LPI GTH (ots)

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