Nur vereinzelt Auflösung von Ansammlungen

Um die Ausbreitung der Corona-Viruserkrankung einzudämmen und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechtzuerhalten, hat die Thüringer Landesregierung mit der „Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ die weitreichenden Maßnahmen aus den bisherigen Verordnungen konkretisiert.

Im Schutzbereich der LPI Gotha hält sich die Bevölkerung im Großen und Ganzen sehr gut an die Vorgaben und leistet den Regelungen und Weisungen der Landratsämter und Polizeidienststellen Folge. Vereinzelt muss die Polizei jedoch vor Ort kommen und Ansammlungen oder Zusammenkünfte auflösen. In erster Linie versuchen die Kolleginnen und Kollegen jede Situation kommunikativ zu lösen. Manchmal müssen jedoch auch Platzverweise ausgesprochen werden.

In Eisenach kamen die Einsatzkräfte am Kupferhammer zum Einsatz und erteilten sieben Personen im Alter von 28 bis 59 Jahren einen Platzverweis. Es wurden Anzeigen wegen Verstößen gegen das IFSG gefertigt.

In Gotha wurde am Freitagabend in der Clara-Zetkin-Straße eine Personengruppe von Personen im Alter von 23 und 54 Jahren aufgelöst. Die Männer tranken Alkohol und ließen sich zunächst vom Platzverweis der eingesetzten Polizei nicht beeindrucken. Erst nach Androhung von Folgemaßnahmen verließen sie die Örtlichkeit.

In Ilmenau wurde am Samstag ebenfalls eine Gruppierung von Personen im Alter von 20-43 Jahren in der Unterpörlitzer Straße aufgelöst. (ah)

LPI Gotha (ots)