Polizei warnt vor Betrügern bei Homebanking

Obwohl seit Längerem Verbraucherschutz, Banken und auch die Polizei vor dem sogenannten «phishing» warnen, gelang es Computerbetrügern im Mai 2006 auf das Konto eines Südthüringer Mannes unberechtigt zuzugreifen.
Der Mann wurde nach ordnungsgemäßer Anmeldung bei seiner Bank aufgefordert, mehrere Transaktionsnummern von der ausschließlich ihm bekannten TAN-Liste einzugeben, was er auch tat. Erst nach dieser Eingabe gaben die Betrüger den eigentlichen Zugang zu seinem Konto frei.
Nach einigen Tagen musste der Mann feststellen, dass unter Nutzung einer der bekannt gegebenen TAN ein Betrag in Höhe von 7000 EUR von seinem Konto abgebucht war.

Die Polizei rät:
Geben Sie außer bei der Anmeldung niemals Ihren PIN ein. Sollten Sie anderweitig dazu aufgefordert werden, kommt diese Forderung keinesfalls von Ihrer Bank.
Ausschließlich eine Transaktionsnummer wird am Ende einer von Ihnen durchgeführten Überweisung abgefragt. Erst durch diese TAN weiß Ihre Bank, dass der gewünschte Vorgang von einem Kontoberechtigten ausgeführt wurde.
Sollten Sie beim Homebanking Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Zugangscodes bemerken, melden Sie sich aus dem System ab und versuchen Sie nicht, durch wiederholte Eingabe von Geheimnummern den Zugang zu ermöglichen. Warten Sie einige Stunden, bevor Sie Ihren nächsten «Bankgang» erledigen.
Eine sichere Verwahrung Ihrer Bankunterlagen sollte zudem selbstverständlich sein.

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