Polizeibeamte üben Verkehrsregelung

Durch das häufig wechselnde Verkehrsgeschehen kommt es oft vor, das Polizeibeamte in das Verkehrsgeschehen eingreifen müssen, um entstandene unklare oder gefährliche Situationen an Kreuzungen oder Einmündungen durch manuelle Verkehrsregelung zu beseitigen. Natürlich bezieht sich der Schwerpunkt auf Kreuzungen und Einmündungen, die auf Grund eines hohen Verkehrsaufkommens regelungsbedürftig sind und bereits durch eine Ampelanlage geregelt sind.
Fällt eine Ampelanlage aus irgendeinem Grund aus, kann die Situation die manuelle Verkehrsregelung durch einen Polizeibeamten erforderlich machen.
Gemäß § 36 StVO ist der Polizeibeamte berechtigt Zeichen und Weisungen an den Verkehrsteilnehmer zu erteilen. Diese Zeichen und Weisungen des Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regelungen vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Die ersten Polizeibeamten der Polizeidirektion Gotha werden zur Zeit in die manuelle Verkehrsregelung unterwiesen und praktisch ausgebildet.
Am Mittwoch fand die praktische Ausbildung in Gotha Reinhardsbrunner-/Mairichstraße und Ost-/- Kindleberstraße statt.
Es folgen 2003 noch weitere praktische Ausbildungstage und für das Frühjahr 2004 sind ebenfalls praktische Ausbildungseinheiten geplant.
Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Flüssigkeit des Straßenverkehrs.

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