Polizeiberichte aus der Region

Von der Straße abgekommen
– Schergeshof und Frauensee
Auf der Landstraße zwischen Schergeshof und Frauensee kam es am 29.06.2017, 13.15 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Die 55-jährige Fahrerin eines PKW Renault befuhr die Straße in Richtung Frauensee. In einer Rechtskurve kam sie mit ihrem Auto nach rechts von der Fahrbahn ab. Der PKW überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Die Frau konnte sich selbst aus dem Auto befreien und blieb unverletzt. Am Renault entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro und das Auto musste abgeschleppt werden.

Radlader beschädigt PKW
– Bad Salzungen
Am 29.06.2017, 13.30 Uhr kam es auf der Leimbacher Straße in Bad Salzungen zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 51-jährige Frau leicht verletzt wurde. Der 31-jährige Fahrer eines Radladers wollte von einem Grundstück auf die Leimbacher Straße auffahren. Dabei übersah er aber den aus Richtung Stadtzentrum kommenden PKW VW. Bei der Kollision wurde der PKW auf der gesamten Beifahrerseite beschädigt. Die 51-jährige Fahrerin des PKW wurde dabei leicht verletzt und wurde ins Klinikum Bad Salzungen eingeliefert. Der PKW VW wurde auf der gesamten Beifahrerseite beschädigt, die Höhe des Schadens betrug ca. 8.000 Euro. Am Radlader entstand kein Schaden.

Räuberischer Diebstahl
– Gotha
Was am Donnerstagvormittag in einem Einkaufsmarkt in der Gerrit-EngelkeStraße als einfacher Ladendiebstahl begann, wird nun von der Polizei als Räuberischer Diebstahl behandelt. Ein Unbekannter steckte gegen 10.45 Uhr beim Gang durch die Regalreihen Lebensmittel und Alkohol im Wert von ca. 28 Euro in seinen Rucksack und ging zur Kasse. Dort legte er allerdings nur einen Pfandgutschein vor. Die Kassiererin verlangte das Öffnen des Rucksacks, der Unbekannte öffnete diesen aber nur ein klein wenig. Nach Passieren des Kassenbereiches sprach ein Marktmitarbeiter den Mann an. Nun zog der mutmaßliche Ladendieb einen Schlagring aus seiner Jackentasche und bedrohte damit den Marktmitarbeiter. Diese Handlung qualifizierte den Ladendiebstahl zum Räuberischen Diebstahl. Der Marktmitarbeiter zog sich zurück und der Unbekannte flüchtete aus dem Markt.

Randalierend durch die Straßen gezogen
– Gotha
Kurz nach Mitternacht am Freitag wurde die Polizei wegen drei lärmender Jugendlicher in Gotha-Siebleben informiert. Gartenzäune sollten eingetreten worden sein. Die Überprüfung ergab zwei demolierte Gartenzäune in der Wiesengasse. Beschädigt wurde außerdem eine Außenlampe auf einem Grundstück. Als Tatverdächtige wurden in der Weimarer Straße drei junge Männer im Alter von 15, 18 und 20 Jahren festgestellt. Wie hoch der entstandene Sachschaden ist, muss noch ermittelt werden.

Kein Kavaliersdelikt – Fahren ohne Fahrerlaubnis
– LPI Gotha
Regelmäßig wird in den Medieninformationen der LPI Gotha informiert, wenn Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Kavaliersdelikt ist das nicht, vielmehr ist das eine Straftat, die gem. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldbuße geahndet wird. Im Zeitraum Januar bis Juni 2016 wurden im gesamten Bereich der LPI Gotha 249 Fälle registriert. Von Januar bis Mitte Juni 2017 wurden 205 Anzeigen deswegen gefertigt. Häufig werden Fahrzeugführer angetroffen, die bereits eine Fahrerlaubnissperre haben. Ist die Sperrfrist abgelaufen, berechtigt dieser Ablauf jedoch nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr. Vielmehr ist der Betroffene verpflichtet eine neue Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Sie wird ihm nicht automatisch erteilt. Zumeist sind die Gründe für eine Sperre Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, auch im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Aber auch der Halter eines Kraftfahrzeuges macht sich strafbar, wenn er jemandem ein Fahrzeug zum Führen überlässt, von dem er weiß, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Wenn jemand wiederholt trotz Sperre beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, kann das von ihm genutzte Fahrzeug gem. § 24 Abs. 3 eingezogen werden. Diese Rechtsnorm bezieht sich auch auf den Halter des Fahrzeuges, wenn er es einem anderen überlässt, gegen den eine Sperre vorliegt. Ein Fahrverbot kann von einem Gericht ausgesprochen werden, wenn jemand wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges zur Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt wird.

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