Polizeiberichte aus Eisenach und Umgebung

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Fußgänger gefährdet sich und andere – Zeugenaufruf
– Eisenach (ots)
Am Donnerstag, 01.10.2020, mussten gegen 19:30 Uhr in der Katharinenstraße mehrere Pkw stark abbremsen und einem Mann ausweichen. Der 38-Jährige lief mittig auf der Fahrbahn, mehrmals blieb er stehen und setzte sich auch auf die Straße. Der Atemalkoholtest des Mannes ergab einen Wert von über zwei Promille. Da er trotz eindringlicher Anweisungen immer wieder die Fahrbahn betrat, musste er in Gewahrsam genommen werden. Im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens sucht die Polizei die Fahrer und Fahrerinnen, die durch das Verhalten des 38-Jährigen bremsen und ausweichen mussten. Diese werden gebeten, sich mit der Polizei Eisenach (Tel. 03691-261125) unter Angabe der Bezugsnummer 0230212/2020 in Verbindung zu setzen. (as)

Versteigerung in der Polizei Eisenach
– Eisenach (ots)
Am Dienstag, dem 06.10.2020, findet in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr nunmehr die Versteigerung der fünf Fahrräder in der PI Eisenach statt. Von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr ist die Besichtigung der vier Mountainbikes unterschiedlicher Marken und eines Damenrads der Marke Diamant möglich. 10.30 Uhr beginnt die Versteigerung. Für die Besucher ist es zwingend, den infektionsschutzrechtlichen Auflagen nachzukommen und insbesondere einen Mundschutz zu tragen. Die ursprünglichen Eigentümer der Räder haben sich bisher nicht bei der Polizei zur Abholung oder sonstiger Verfügung gemeldet, sodass eine Verwertungsdurchführungsanweisung erlassen wurde. (ah)

Mountainbike geklaut
– Bad Salzungen (ots)
Innerhalb der letzten zwei Wochen entwendetet Unbekannte ein Mountainbike „KTM“ im Wert von etwa 700 Euro aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Jacob-Wolfarth-Straße in Bad Salzungen. Hinweise nimmt die Polizei in Bad Salzungen unter der Telefonnummer 03695 551-0 entgegen.

Mehrere Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss festgestellt
– Wartburgkreis (ots)
Im Wartburgkreis und Eisenach wurden mehrere Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol im Straßenverkehr festgestellt. Gestern Nachmittag wollte eine 61-Jährige mit ihrem VW auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in der Straße Kupferhammer in Eisenach einparken. Dabei geriet sie zu weit nach links und kollidierte mit einem abgestellten Pkw. Die Polizei kam zum Einsatz und führte mit der stark alkoholisierten Frau einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein sichergestellt und aus Beweisgründen Blut abgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. In Sättelstädt stellte die Polizei einen 47-jährigen VW-Fahrer in der Schafsgasse mit 1, 3 Promille in der Atemluft fest. Für ihn war die Fahrt beendet, der Fahrzeugschlüssel und Führerschein sichergestellt. Die Polizeibeamten brachten ihn zu einer Blutentnahme in ein Krankenhaus und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Zwischen Mihla und Nazza verursachte ein 54-Jähriger heute in den frühen Morgenstunden unter Alkoholbeeinflussung alleinbeteiligt einen Verkehrsunfall. Er kollidierte mit der Fahrbahnbegrenzung, fuhr weiter und kam aufgrund des Unfallschadens am Abzweig Frankenroda zum Stehen. Ein Atemalkoholtest bei dem Pkw-Fahrer ergab einen Wert von 2,1 Promille. Gegen ihn wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Alkohol, Medikamente und Drogen wirken sich bekanntermaßen auf die
Fahrtüchtigkeit aus. Bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca. 0,2
Promille) können z. B. das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen
beeinflussen. Das Sehfeld wird eingeschränkt („Tunnelblick“),
Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die
Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit
zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich
„Ausfallerscheinungen“ im Straßenverkehr enorm.

Der individuelle Promillegehalt ist von verschiedenen Faktoren
abhängig. Neben der Menge des konsumierten Alkohols spielt die
körperliche Konstitution (Geschlecht, Körpergewicht) eine
ausschlaggebende Rolle.

Medikamente und Drogen können die Fahrtüchtigkeit ebenso wie Alkohol
beeinflussen. Selbst bei niedrigen Dosierungen sind bereits
„Ausfallerscheinungen“ möglich.

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Besonders gefährlich kann die Wechselwirkung von Alkohol,
Medikamenten und Drogen sein! Eine fachliche Beratung über Dosierung
und Auswirkungen von Medikamenten ist deshalb für die sichere
Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich.

Vielen ist nicht bewusst, dass der Alkohol die „Verkehrstauglichkeit“
sehr lange beeinflusst.

Die Abbauzeit von Alkohol im Körper wird von vielen Faktoren (z. B.:
getrunkene Alkoholmenge, Trinkdauer, aufgenommene Nahrung,
körperlicher Zustand) bestimmt. Unter günstigen Voraussetzungen
werden pro Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut abgebaut.

Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall
verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im
Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße,
Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können
weitere Sanktionen hinzukommen.

Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen
sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen
eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie
eine Geldstrafe.

Die Promillegrenzen gelten als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu
alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können
härtere Strafen die Folge sein.

– Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Wenn Sie noch fahren wollen
oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und
Drogen!
– Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol,
Medikamenten und Drogen!
Mehr unter: www.polizei-beratung.de. (ah)

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