Schwarz arbeiten ist nicht sicher

Auf Grund geführter Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt, Standort Suhl, musste sich ein 44-jähriger Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits im Januar 2011 vor dem Amtsgericht Meiningen verantworten.

Wie dem Hauptzollamt Erfurt jetzt mitgeteilt wurde, sahen es die Richter als erwiesen an, dass der 44-Jährige über mehrere Jahre den Sozialversicherungsträgern in insgesamt 587 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hatte.

Er unterließ es, zahlreiche Arbeitnehmer des Unternehmens ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Dadurch entstand den Sozialkassen ein Schaden von insgesamt 280000 Euro.

Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt.

Das Sicherheitsunternehmen war sowohl in Thüringen als auch in Sachsen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen tätig.

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