Trunkenheit im Straßenverkehr

Eine Polizeistreife stellte in den frühen Morgenstunden, gegen 01.30 Uhr auf der BAB 4 in den Hörselbergen auf der Richtungsfahrbahn Dresden in der linken Spur einen Pkw Renault fest, welcher nicht mehr die Fahrspur halten konnte. Da die Beamten glaubten, dass der Fahrer dieses Fahrzeuges übermüdet sein könnte, wollte man ihn anhalten und eine Zwangspause verordnen. Aber als sich das Polizeifahrzeug dann vor diesen Pkw setzte und ihn aufforderte zu folgen, bremste der Fahrer des Renault plötzlich sein Fahrzeug sehr stark ab, so dass ein Lkw, welcher hinter ihm fuhr, eine Notbremsung einleiten musste. Es dauerte dann nicht lange und der Pkw blieb einfach auf der rechten Fahrspur der Autobahn stehen. Der gesamte hinter dem Pkw herfahrende Lkw – Verkehr wurde dadurch behindert. Erst als ein Polizeibeamter den Fahrzeugführer des Renault aufforderte die Fahrbahn zu verlassen, kam er dieser Forderung nach. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde dann festgestellt, dass der Fahrzeugführer eine 39-jährige Frau aus Sachsen war. Diese war aber weniger übermüdet, als dass sie unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von 1,91 Promille. Die Frau musste deshalb eine Blutentnahme im Krankenhaus über sich ergehen lassen. Ihr Pkw wurde abgeschleppt, um den Verkehr auf der Autobahn nicht noch weiter zu behindern bzw. zu gefährden. Auch von ihrem Führerschein musste sich die Frau erst einmal trennen. Eine Strafanzeige gegen die Fahrerin wurde ebenfalls durch die Beamten gefertigt.